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1 oder auch Rönig des westlichen oder romanischen Franciens(rex Franciæ occidentalis sive Romanæ) und da man die Gebiete nördlich von der Loire, im Gegensatze zu den ostrheinisch-fränkischen Ländern, auch Francien im engeren Sinne zu nennen pflegte, so ging die Benennung Frank- reich in der Folge auf alle jene Länder über, welche die spätern capetingischen Rönige zu einem grofſsen Reiche vereinigten..
Ludwig der Deutsche endlich hatte in dem grofsen Rampfe unstreitig die bedeutendsten Vor- theile erstritten und er hatte um so mehr Ursache, sich seiner schönen Errungenschaft zu freuen, je beschränkter das Loos gewesen war, welches ihm die letzte, so ungerechte Bestimmung seines Vaters beschieden hatte. Eine reindeutsche Bevölkerung war seinem Scepter unterworfen und mit Recht nannte er sich seit dem Vertrage zu Verdun Rönig von Deutschland(rex Germaniæ), ¹) neben welchem Namen er den eines Rönigs der Baiern(rex Baioariorum) und des östlichen Fran- ciens(rex Franciæ orientalis) noch fortführte. 2) Die Bewohner der deutschen Gaue konnten von nun an, nachdem die politische Verbindung mit den romanischen Völkern Galliens und Italiens auf- gelöst war, ungehemmt auf der Bahn selbstständiger nationaler Entwickelung fortschreiten und die Vorsehung hatte sie vor den übrigen Völkern dadurch begünstigt, dass sie ihnen in Ludwig dem Deutschen einen Rönig gab, der die Rraft und den Willen besafs, das mühevoll Errungene zu
schirmen und zu bewahren und das grofse Werk, welebes er schon früh zur Aufgabe seines Le- bens erwählt hatte, allen Hindernissen zum Troiz, seinem Ziele näher zu führen. Die Geschichte kann ilin zwar in den kleinen Rreis jener grofsen Männer nicht aufnehmen, deren Bild sie, von dem Sonnenglanze des Ruhmes umstralt, der Bewunderung und begeisterten Verehrung der Nachwelt geweiht hat; aber sie wird stets den deutschen Ludwig jenen Männern anreihen, welche unter schwierigen Verhältnissen Gutes und Edles gewollt und vollbracht haben; sie wird nie aufhören, ihn als einen Regenteun zu preisen, der in rauher Zeit seinen Völkern durch Frömmigkeit und Ge- rechtigkeit, ³) durch würdige, männlich feste Gesinnung voranleuchtete, der bis an's Ende seiner Tage unverdrossen und muthig für Deutschlands Wohl arbeitete und kämpfte. Er bemühte sich, das kräftige Voll der Sachsen, zu dessen späterer Bedeutsamkeit er den Grund legte, ¹) aus seiner feindlichen Stellung gegen die fränkischen Stämme herauszubringen; ihm gelang es, eine festere
1) Er heilst rex Germaniae in den Ann. Wirziburg. a. 877(dieses Jahr geben sie unrichtig als sein Todes- jahr an, anstatt 876) Pertz II, 241; in den Ann. breviss, cod. Sangall. Pertz I, 70; Prud. Trec. nennt ihn a. 844, 846, 849 Pertz I, 441, 442, 443 und an vielen anderen Stellen rex Germanorum; Regino nennt ihn rex ohne wei- teren Zusatz. 3....
2) Rex orientalium Francorum nennt ihn Ruod. Fuld. a. 855 Pertz I, 369, während er in Ann. Fuld. pars III stets schlechtweg rex genannt wird. Die Ann. Xant. nennen ihn durchweg rex orientalis. Den Titel rex orient. Franc. führte Ludwig seit der Reichstheilung zu Worms im J. 836; seine Regierungsjahre in Baiern zählte er selbst, wie eine Menge Urkunden in den Mon. Boich bei Schannat, Schoepflin u. A. zeigen, vom J. 825, während in andern Urkunden, die nicht von ihm sélbst ausgestellt sind, seine Regierungsjahre erst von 840, dem Todes- jahre seines Vaters, gezählt werden. 4 3
3) Er wird pius rex Germaniae genannt in den Ann. Alam. a. 876 Pertz I, 51, den Ann. Sangall. maior. a. 876 Pertz 1, 77, den Ann. Einsidl. a. 876 Pertz V, 140; in der tabula I ex cod. Steynvelt. Pertz V, 215 heilst er optimus rex et gloriosus orientis, während Pippin ebriosus und Karl imperator senex et stultus, qui prius erat rex occidentis genannt wird; in der Pransl. S. Magni Pertz VI, 425 heilst er rex gloriosissimus; in der tabula geneal. ex cod. bibl. reg. Monac. Pertz II, 314 wird dem rex Germaniae noch beigefügt magnus rex; bei Ratpert. Cas. St. Galli wird er immer piissimus oder piissimae memoriae rex genannt; in Hrosuithae primord. Gandersh. Perta- VI, 306 sqd. heilst er v. 13 magnus rex, v. 119 almificus und pius; in den Ann. Xant. à. 869 Pertz II, 233 heilst er sapientior et iustior ceteris und a. 873 Pertz II, 235 ebenfalls pius.
4) S. S. 84; auch Hrosuitha primod. Gandersh. v. 309 und 310 Pertz VI, 411 erwähnt die Erhebung Ludolf's zum Herzoge von Sachsen, 4


