100
Reiche gehörten.“) Vom St. Gotthard aus nahm sie eine meist östliche Richtung, umzog, nördlich von dem Lago magßiore und Lago di Como, HIohenrätien und das Thal von Chiavenna, welche Gebiete sowie Churwalchen zu Ludwig's Reiche gehörten; 2) folgte dann dem Zuge der rätischen oder tri- dentinischen Alpen, zwischen Baiern's Südgränze und dem Gebiete von Trident, und neigte sich dann, die karnischen Alpeu entlang, zwischen Rärnthen einer-, Friaul und Histrien anderseits, in meist südlicher Richtung, zum adriatischen Meere. 3
Ludwig erbielt: Alle deutschen Länder östlich vom Rhein, mit Ausschluss Frieslands und der oben erwähnten ripnarischen Gebiete auf dem rechten Rheinufer, mithin Sachsen, Thüringen, Baiern und Alemannien, wozu noch Churwalchen und IIohenrätien kamen; ferner die slawischen Länder an der Elbe und Saale und dem Böhmer Walde, welehe jedoch zu dem fränkischen Reiche in einem sehr zweifelhaften Abhängigkeitsverhältnisse standen; endlich auf der Westseite des Rheins die Städte Mainz, Worms und Speier mit ihren Gauen.³) Für keinen der drei Brüder war das Ergebniss des
gehörte, lag auf dem linken Ufer des Rheins oberhalb Basel, zwischen den Flüssen Birs und Aar. Dass dieser Gau und die übrigen hier genannten Gebiete sowie auch das berühmte Hospiz auf dem groſsen St. Bernhard zu Lothar's Reiche Fehörten, ergibt sich daraus, dass dessen gleichnamiger Sohn im J. 859 diese Gebiete theilweise an seinen Bruder udwig abtrat, mithin dieselben von seinem Vater erhalten baben musste. S. Prud. Trec. a. 859 Pertz I, 453: Lo- tharius fratri suo Hludowico, Italorum regi, quamdam regni sui portionem attribuit, ea videlicet quae ultra Juram montem habebat, id est Genuam, Lausonnam et Sedunum civitates, cum episcopatibus, monasteriis et comitatibus, praeter hospitale quod est in monte Jovis et Pipincensem comitatum.— Dass auch das Stift Solothurn(monasterium Sancti Ursi in Salodoro), welches in der angeführten Stelle nicht genannt wird, zu Lothar's Antheil kam, erkennt man aus Hinem. Rem. Ann. a, 870 Pertz 1, 488, wo es bei der Theilung Lothringen's aufgeführt wird. . 1) Dass der Aregowe, Zuricgowe und der Thurgowe Ludwig d. D. zufielen, folgt aus einer Anzahl unter ihm und seinem Sohne Ludwig II. in dem Zcitraume von 844 bis 876 über diese Gebiéete ausgcstellten Urkunden, welche Stälin Wirtemb. Gesch. I, 256 Anm. 5 angeführt hat. 4— 4 2) Die Annahme J. v. Müller's(Geschz. d. schweiz. Eidgen. I, 218 u. 219) und anderer Schriftsteller, welche ihm gefolgt sind, dass Hohenrätien zu Lothar's Reiche gehört habe, widerlegt sich dadurch, dass Ludwig d. D. bei der Theilung seines Reiches im J. 865 jenes Land seinem Sohne Karl verlieh. S. Mon. Aug. Contin. Pertz II, 329:(ut) Carolum Alemanniae, Rhaetiae maiori. et etiam Curiensi, rectorem dirigeret. Dass Ludwig d. D. auch Churwalchen erhielt, folgt aus Adonis contin. I Pertz II, 325:(Hludowicus) Karolo quoque Alemanniam, et Cur- walam, id est comitatum Cornu-Galliae, dereliquit. Ohne Zweifel erhielt er auch das Thal von Cleven oder Chiavenna, obgleich sich dafür keine Beweisstelle findet.;
3) Bekanntlich hat zuerst Regino die Angabe, dass Ludwig diese westrheinischen Gebiete propter vini copiam erhalten habe und viele spätere Schrftsteller, welche aus ihm schöpften, haben ihm diese Bemerkung nachgeschrieben. Luden S. 637 Anm. 41 hält diese Angabe für„eine spätere Deutung und keineswegs wahr- scheinlich.“ Regino ist ein Schriftsteller, der, wenn er auch zuweilen ein etwas beschränktes Urtheil zeigt, gleich- wol für die Geschichte von grolsem Werthe ist; denn er gibt, von jeder absichtlichen Täuschung entfernt, nur das, was er aufgezeichnet fand oder hörte, wieder, wie er selbst(Pertz I, 566) sagt: Caetera quae seduuntur, meae parvitatis studio descripta sunt, prout in chronicorum libris adnotata inveni, aut ex relatione patrum auditu per- cipere potui. Regino ist mithin als Quelle nicht zu verwerfen und die Angabe eines Schriftstellers, der noch in demselben Jahrhunderte lepte, in welchem der Vertrag zu Verdun apgeschlossen wurde, kann man schwerlich„eine spätere Deutung“ nennen. Auch hat die Angabe an sich nichts Unwahrscheinliches; denn wenn man bei der Reichs- theilung nicht lediglich die Grölse, sondern auch den Ertrag der Länder berücksichtigte, so konnte der Weinreich- thum jener drei Gebiete allerdings in Anschlag gebracht werden. Luden bringt nun S. 448 zwei andere Gründe für die Ueberweisung der drei überrheinischen Länder an Ludwig d. D. pei. Es geschah, meint er,„ohne Zweifel zuerst, damit ihm(Ludwig) der Uebergang über den Rhein' leicht wäre, falls er seinem Bruder Karl Hilfe leisten sollte gegen den Störer Lothar; zweitens und noch mehr, damit die Bischöfe, deren Sitze sich in diesen Städten befanden, mit dem Reiche vereinigt blieben, zu welchem ihre Sprengel gehörten.“ Auch Müller Bd. III, S. 130 hat diese Gründe nach Luden angeführt. Was den ersten dieser Gründe betrifft, so leuchtet wol ein, dass er bei den Theilungsverhandlungen zu Verdun von den Bevollmächtigten der verbündeten Könige schwerlich geltend gemacht werden konnte, da durch ein solches Misstrauen, mochte es auch noch so begründet sein, das mit so vieler Mühe bewirkte gute Vernehmen zwischen den Parteien wieder gestört worden wäre; dass daher jene Bevoll- mächtigten, wenn sie auch jener Umstand dazu bestimmte, für Ludwig die genannten Gebiete zu fordern, doch ihre Porderung auf einen andcren Grund hätten stützen müssen. Allein auch davon abgesehen, konnte jener Grund doch nicht für die Ueberweisung der drei Gebiete angeführt werden, und eines derselben war hinreichend, wenn es Ludwig nur darum zu thun war, einen Uebergangspunct über den Rhein zu gewinnen. Was den zweiten


