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Uebereinkunft abgeschlossen war, ihre bisherigen Aufenthaltsorte.“) Lothar bezog wieder die Rai- 4 serpfalz in Aachen; ²) Ludwig hehrte in sein Rönigreich Baiern zurück 5) und verlebte den Winter unter friedlichen Beschäftigungen. Noch einmal maehten um diese Zeit die Stellinga einen Versuch, ihrer noch immer nicht aufgegebenen Sache endlich zum Siege zu verhelfen; aber alle illre Anstren- gungen waren erfolglos; in einer furchtbaren Schlacht verbluteten ibre Ietzten Rräfte und wer sein Leben aus diesem Verzweiflangskampfe gerettet, musste wieder in das frübere verhasste Verhältniss zurücktreten. ¹) Ob Rönig Ludwig auch jetzt die Stellinga selbst zu Boden geworfen, wird von den Geschichtschreibern nicht erwähnt; wahrscheinlich ist es daher, dass sic, bevor noch Ludwig einen neuen Feldzug nach Sachsen unternahm, von den fränkischen Groſsen und den mit diesen verbundenen Edhelingen ohne fremde Hille überwältigt worden. b Pd 3 Rönig Rarl begab sich von Worms nach Quierey, um hier mit Hirmentrude, der Tochter des Grafen Udo von Orleans und dessen Gattin Ingeltrude, ein Ehebündniss zu schliefsen. 5) Der Grofs- vater der jungen Brant war Graf Adelard, der schon unter Ludwig's des Frommen Regjierung eine bedeutende Rolle gespielt und das Vertrauen dieses Haisers in hohem Grade besessen hatte. ⁵) Diesen Einfluss katte der nuermüdliche Mann dazu benutzt, von dem Raiser eine grofse Anzakl Vorrechte und Freiheitsbriefe zu Gunsten der Vasallen zu erwirken und damals überhaupt eine Thätigkeit entfaltet, welche ebensoschr dazu beitrug, die Macht des Lehnsadels zu erhöhen als das königlieche Anschen zo vermindern und die Rechte der Rrone zu beschränken.¹) Es konnte nicht ſehlen, dass eiu solehes Verfahren ihm die Ierzen derjenigen gewann, welche sich durchi ihn zu Glanz und Reichthum erhoben sahen und es war in jener Zeit kaum Jemand unter den Grofsen des Reiches, der sich an Einfluss und Bedeutung neben den Grafen Adelard stellen durfte. Um einen so mächtigen Mann zu gewinnen, knüpfte Rarl jenes verwandtschaflliche Band und er seheint dem-
1) Nith. I. c. Hinc Juiadne, qua libuit, discessit.
2) Nith. I. c. et Lodharius Aquis hiematum petiit. 1
3) Nith, 1. c..— 3*..
4] Nith. I. c. sed praelio commisso nimia caede prostrati sunt; ac sic auctoritate intertit, quod sine aucto- ritate surgere praesumpsit. Dass Ludwig auch diesen Feldzug nach Sachsen in Person unternommen habe, wie es Luden S. 446 angiht, ist nicht nur nicht zu erweisen, sondern auch sehr unwahrscheinlich. Ludwig's Anwesen- heit in seinen Staaten mochte in jener Zeit sehr nothwendig sein und schwerlich wird er seinen Vasallen, die der unaufhörlichen Feldzige müde waren, jetzt, im Herzen des harten Winters, noch ein neues Unternehmen gegen die Sachsen zugemuthet hahen. Doch, auch davon abgesehen, würde Nithard, der doch die persönliche Theil- nahme Ludwig's an dem früheren Peldzuge gegen die Stellinga ausdrücklich erwähnt, nicht ebenfalls gesagt haben, dass er auch diesen Aufstand, der doch nach seiner Angabe nicht unbedeutend war, gedämpft habe, wenn dies wirklich der Pall gewesen wäre? Dazu kommt noch, dass Prud. Trec. a. 843 Pertz I, 439 ausdrücklich sagt, dass Lothar und Ludwig, während Karl von neuem gegen Pippin zu Feldè zog, den Winter friedlich verlebten: Lotharius et Hludowicus intra fines regnorum suorum se cohibentes, pacifice degunt; Carolus Aquitaniam ervagatur. Prudentius, der uns über den früheren Sachsenaufstand so ausführlich herichtet, würde auch un dieser Stelle wenn Ludwig den Feldzug in Person unternommen hätte, dieses gewiss nicht uner wähnt gelassen haben. Die angeführte Stelle aber so zu verstehen, dass Lothar und Ludwig unter sich in Frieden gelebt hätten, seheint mur der Zusammen- hang nicht zu gestatten. Dass die Stelle in den Ann. Xant. a. 842 sich nicht auf diese, sondern auf, die frühere- Erhebung der Stellinga bezieht, brauche ich nicht erst zu bemerken. In keinem Falle lässt sich beweisen, dass Ludwig auch diesmal die Stellinga selbst unterworfen und am wahrscheinlichsen ist, dass die domini selbst den Aufstand unterdrückten..
5 Nith. 1. Karolus autem, uxorem dücturus, Carisiacum venit und weiter unten: Accepit quidem Karolus,
uti praefatum est, in coniugio etc. 6„. 2
) Nith. IV, 6 Pertz II, 672: ut quod idem vellet, in universo imperio hoc pater faceret. Dieser Adelard
ist übrigens nicht mit jenem Adhelard zu verwechseln, der bereits melhlrmals, namentlich in der Schlacht bei Pontenaille, unter Karl's Vasallen genannt wurde..
7) Nith 1. c. qui utilitate publicae minus Fiäfffhede, placere cuique iutendit. Hinc libertates, hinc puhlica
in propriis usibus distribuere suasit, ac dum quod quique petebat, ut fierèt, effecit, rem publicam penitus annuflavit.
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