Aufsatz 
Der Bruderkrieg der Söhne Ludwig's des Frommen und der Vertrag zu Verdun / nach den Quellen dargestellt von Karl Schwartz
Entstehung
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Weßg, auf welchem der Meineid und andere Verbrechen vermieden werden könnten und Niemand, der nicht ganz und gar durch Leidenschaft verblendet sei, werde sich der Annahme eines so billi- gen Vorschlages widersetzen wollen. Sie wenigstens seien fest entschlossen, sich Weder selbst in die Göfahr des Meineides zu stürzen, noch auch zu gestatten, dass irgend Jemand von ihrer Partei jener Gefahr ausgeselzt würde.) n Hdid aege nliad T moh u 43,1iani nis Süloin Da die Bischöfe von Lothar's Partei durch alle diese Gründe und Vorstellungen nicht über- zeugt werden konnten, so trennte man sich in Uneinigkeit und Jeder kehrte zu den Seinigen zu- rück. ²) Noch einmal hielten die weltlichen Groſsen sowol als, die Bischöfe beider Parteien eine allgemeine Versammlung in einem und demselben Hause. ³) Hier wiederholten die. Bevollmächtig- ten Lothar's nochmals ihre frühere Erklärung, dass sie zum Eide sowol als zur Theilung bereit seien; 4) Ladwig's und Rarl's Abgeordnete aber entgegneten, dass es auch ihnen zwar an Bereitwillig- keit nicht fehle, dass sie aber bei dem besten Willen weder den Eid leisten noch die Theilung vor- nehmen könnten.¹) Da Niemand nachgeben undsich für die Meinung des Andern erklären wollte, bevor die Rönige sich über die fragliche Angelegenheit ausgesprochen haben würden;) so gelangte man endlich zu dem Ergebnisse, dass die Waſfenruhe so lange forthestehen solle, bis der streitige Punct zur Renntniss der Rönige gebracht und die Entscheidung derselben eingeholt worden sei. Dies könne, meinten die Bevollmächtigten, bis zum fünften November geschehenz bis zu diesem Zeit- puncte gelobten sie also die Aufrechthaltung des Friedens, verliefsen dann sofort, Coblenz und be- gaben sich zu ihren Lehnsherrn, die einen nach Worms zu Ludwig und Rarl,die andern nach Thionville zu Lothar.) e emnt e een lsh ela adaal ,110,T un 1514 Non neuem wurden Unterhandlungen gepflogen, von nenem harrten die Völker in ängstlicher Spannung auf die Entscheidung der Frage, ob Rrieg und Verwüstung noch ferner ihr Loos sein oder oh die mit so vielem Blute und unter so mühevoller Anstrengung endlick errungene friedliche Ausgleichung der Rönige anfrecht erbalten und für die Dauer gesichert werden sollte.

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116 lois nioe 8111 3 IIn⸗ 1 udonm Rihluftas

1) Nith, I. c. sic quoque periuria ceteraque facinora devitare, ni ceca cupiditas impediret, posse, firmabant; ac per Hoc nec se ledere in sacramento velle, nec cuipiam, ut faceret, licentiam dare testabantur. 7

2) Nith. I. c. Qua dissentientes, quique qua venerat, ad suos secesserunt.

73) Nirh. 1. c. Hinc omnes in eadem domo convenerunt. Aus dem omnés geht doch wol hervor, dass die weltlichen Bevollmäcqhtigten und die Bischöfe sich versammelten. Uebrigens ist Luden's Darstellung S. 444 darin ungenau, dass nach, ihr die letzte Zusammenkunft der sämmtlichen Bevollmächtigten von jener der Bischöfe in der Cästörkirche nicht getrennt wird und beide als dieselbe Versammlung knn 1I3!

erscheinen.* IAlA 4) Nith. I. c. quod parati ad sacramentum et ad divisionem, uti iuratum fuerat, essent. 015) Nith. 1. c. similiter se velle, si possent, aiebant. fel2tvih jusan B⸗. 7656) Nith, l. c. quoniam neuter quod alter volebat absque seniorum suorum auctoritate assentire audebat. ) Nith. 1. c. et hoc fieri posse in Nonis Novembris visum est; usqueduo pacis termino constituto, discedunt. KRuod. Fuld. l. c. Cum missi eorum in Confluente castello convenientes, de partitione regni couçordare non- Possent, dilato in aliud tempus placito, singuli ad sua revertuntur. Da der fünfte November der Tag war, an welchem die sterblichen Reste Angilbert's von ihrer bisherigen Ruhestätte feierlich nach St. Ri uier gebracht wurden, so veranlasst dieses Nithard IV, 5 Pertz II, 671 Einiges über seinen Vater und seine Familie seinem Ge- (schichtswerke einzuflechten. Wenn Luden S. 637 Anm. 38 behauptet, dass Angilbert am 5. November 842 gestorbensei, so ist er in einem grolsen Irrthume. Aus eben jener Stelle Nithard's, welche Luden merk- würdiger Weise gerade da anführt, wo er jenen Irrthum begeht, hätte er lernen können, dass Angilbert damals schon seit 29 Jahren im Grabe runte: Eademque die Angilbertus, vir memorabilis, Centulo translatus, et anno ost decessum eius 299, corpore absque aromatibus indissoluto, repertus est. Angilbert starb nämlich am 18. Pebr. 814, überlebte also seinen Schwiegervater, Karl d. G., nur um wenige Wochen. S. Pertz in der Vorrede zu Angilbert Carmen de Carolo Magno(II, 392 sdd.), wo die Nachrichten über das Leben des berühmten Mannes trefflich zusammengestellt sind. 3 1 z