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zu den Waffen gegriffen hatten, überfiel und dieselben theils niederhieb; theils zu Gefangenen machte.¹) Rarl erkäanntenbald, dass an eine Unterwerfung seines Hartnäckigen Gegners für jetst nicht zu denken sei und nachdem er den tapfer'n Grafen Warin und einige andere seiner Getrenen in Aquitanien zurüelgelhssen Hatte, um dieses Land gegen Pippin und' seinen Anlang zu vertheit digen, ²) begab er sich zu einer mit Rönig Ludwig verabredeten Zusammenkanft nach Worms, ⁵) wo beide Brüder ohne Zweifel den Fortpang der Berathungen in Metz zu BGobachten beabsichtig- ten. Als er in letzterer Stadt am dreifsigsten September, also heinen Tag vor der Eröffnung der Theilungsverhandlungen, unlangte, erfahr er zu einem groſsen Erstuunen, dass Lothar, ganz im Widerspruch mit der auf Apsilla gegebenen Zusage, zu Thionville seinen Aufenthalt genommen habe.⁴)“ Da die Entfernung dieser Stadt von Metz nur etwa aeht gallische Meilen beträgt, während Worms, wo Ludwig und RKarl den Ausgang der Berathungen abzuwarten gedachten, von Metz un- geführ'siebenzig gallische Meilen entfernt ist, so war es unmöglich, dass die bevorstehenden Ver-
handlungen frei und ungestört und ohne Gefahr für die Anhänger der verbündeten Rönige gepflo- 3 gen werden konnten; bei Lothar's treulosem Charakter war für die Bevollmächtigten seiner Brüder ein gewaltsames Unternehmen sebr zu befürchten?) und unersetzlich war für Letztere der Verlust, wenn achtzig ausgezeichnete Männer ihrer Partei, der Rern. ihres gesammten Lehensadels, in Lo- thars Hände felen. 1hnliereit anteiten. 19100 nalud. Karl liefs daher unverzüglieh Lothar'n durch Gesandte folgende Erklärung überbringen: ⁴) Wenn es sein Wille sei, dass die Bevollmächtigten seiner Brüder in Metz bleiben und hier mit den seinigen die Theilungsverhandlungen eröffuen sollten, so möge er seiue Brüder durch Stellung
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praeter quod etc. Mit Bezug auf diese Stelle sagt Luden S. 442:„Er(Karl) soll den unglücklichen jungen Fürsteu (Pippin) in die Plucht Zeschlagen haben.“ Ich glaube kein eigentliches Treffen annehmen zu müssen, in welchem Pippin eschlagen worden wäre, sondern verstehe Nithard's Worte so: Karl verfolgte. Pippin in das Innere Aqur- taniens hinein; da dieser ihm aher stets auswich und nirgends zum Vorschein Kam, so koönnte er nichts Bedeutendes ausführen, aufser dass u. s. W. 3 1 e) meeii. n. 41) Nitlt. 1.20. 5 n 191 44219 5 n, 2) Nith. 1. c. Warinum quendam ducem, ceterosque qui’ sibi' fidi videbantur, ob' œustodiam eiusdem patriae inibi reljquid. Diesen Warinus, der comes Arxernorum war(in der Vita Hlud. Imp. heifst er Werinus), halte ich für denselben, der von Nith. II, 5 Pertz II, 657 genannt wirck und auch von Pertz im Index ziu tom. IIWwerden beide Stellen auf dieselbe Person bezogen. Luden aber glaupt S. 636 Anm. 32, dass an dieser Stelle wegen des Wortes quendam an einen andern Warinus gedacht werden müsse. Mir scheint dies kein hinreichender Grund zu sein; denn an der ersten Stelle wird des Warinlis nur sehr obenhin gedacht und daher konnte Nithard an der zweiten Stelle leicht der ersten Erwähnung vergessen und das Wort Tidan, hinzufügen. Etwas auffallend ist es allerdings, dass
ideoque suam salutem illi credere haudquaquam ahsque qualibet securitate audebant. i,
Nith. l.. Ergo Karolus horum saluti consulens, ad Lodharium dirigit; mandat, quohiam eto.— Luden
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