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das Aeufserste zu wagen und dem Feinde kühn entgegen zu gehen. Sie hätten, erklärlen sie, Alles verloren, was ihnen das irdische Dasein verschönert; nichts hätten sie gerettet als das nackte Leben, aber dieses wollten sie frendig ihrem rechtmäſsigen Herrscher zum Opfer bringen und lieber mit dem Schwerte in der Hand eines ehrenwerthen Todes sterben als ihren geliebten Rönig in so be- drängter Lage schimpflich verlassen.“) Mit diesem Entschlusse zogen sie in der Richtung auf Orleans dem Feinde muthig entgegen und in der Nähe dieser Stadt schlugen beide Heere, in einem Zwi- schenraume von ungelſähr sechs gallischen Meilen, ²) ihr Lager auf.“
Es ist kaum zu bezweifeln, dass Lothar bei seiner grofsen Ueberlegenheit, wenn er sich hätte entschliefsen können, seinen Bruder anzugreifen, einen vollständigen Sieg erfochten und den Rrieg wenigstens auf dieser Seite beendigt haben würde. Aber Lothar's Muth stamtl in keinem Verhält- nisse zu seinen Streitkräften; er liebte es nieht, mit dem Schwerte drein zu schlagen, so lange noch eine Gelegenheit vorhanden war, durch Unterhandlungen, welche seinen Ränken stets einen weiten Spielranm hoten, etwas zu gewinnen. Auch Itarl's Rathgeber waren nicht abgeneigt, mit ihrem Gegner zu unterhandeln; denn so wenig sie auch vor dem Rampfe selbst zagten, so sehr fürchteten sie die Folgen desselben für ihren Rönig und sie durften sich nicht verhehlen, dass die Sache des- selben höchst wahrscheinlich völlig vernichtet werden würde, wenn gerade im gegenwärtigen Au- genblicke eine Entscheidung durch die Waffen erfolgte.“) Die Unterhandlungen, welche zwischen den beiden Brüdern durch Gesandte geführt wurden, hatten, nachdem Rarl allen Ränken und Fall- stricken Lothar's glücklich entgangen war, endlich eine vorläufige Uebereinkunft zur Folge und zwar des Inhalts, dass Rarl mit den Ländern südlich von der Loire, nämlich mit Aquitanien, Sep- timanien und der Provence, und aufserdem noch mit zehn Grafschaften zwischen der Loire und Seine sich für jetzt zu hegnügen und sich aus diesem seinem Gebiete nicht zu enifernen versprach, bis beide Brüder auf einer Zusammenhkunft, die auf den achten Mai des folgenden Jahres(641) zu Attigny an der Aisne anberaumt wurde, ihre Angelegenheiten auf friedlichem Wege zur Entschei- dung gebracht haben würden. Der Vergleichawurde von den Bevollmächtigten beider Parteien feierlich beschworen; doch leisteten Rarl's Getreune den Eid nur unter dem ausdrücklichen Vorbe- halt, 4) dass sie desselben wieder entbunden wären, wenn Lothar sich inzwischen nicht als treuer Freund gegen seinen Bruder benehmen oder denselben in dem ruhigen Besitze der ihm eingeräum- ten Länder stören, oder auch einen Angriff auf Ludwig den Deutschen unternehmen würde.¹) 8 Der im Lager bei Orleaus abgeschlossene Vertrag hatte das Eigenthümliche, dass beide Theil in dem Augenblicke, als sie denselben eingingen, die feste Ueberzengung hatten, dass derselbe nicht gehalten werden würde. Rarl's Beyollmächtigte handelten darin sehr klug, ⁴) dass sie ihren Eid
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1) Nith. II, 4 Pertz II, 657: Et quoniam nihil praeter vitam et Corpora reliquum habebant, elegerunt potius nobiliter mori quam regem proditum derelinquere. 3 1 2) Die leuca oder, wie die spätere Form lautet, leuwa beträgt 1500 Schritt. Ammian. Marcell. XVI, 12. 3) Nith. II, 4: cernentes negotium vires suas excedere, maximeque timebant, ne forte praelio commisso, in tanta paucitate regem suum salvare difficile possent etc.. 3—
— 4) Luden S. 407 giht den Vorbehalt nur unvollständig an. Auch ist es nicht zu billigen, dass er sowol an dieser Stelle als auch in der Folge, Karl's Anhänger stets mit dem Gesammtnamen„Aduitanier“ bezeichnet, ob- gleich sein Heer nur zum geringen Theile aus Aquitaniern, sondern meist aus Bewohnern des alten Neustriens bestand. Will man für Karl's Anhänger einen Gesammtnamen, so nenne man sie„Westfranken“, was doch minu- destens richtiger ist als die sehr partielle Bezeichnung:„Aquitanier“.— 5) Nith. II, 4.
6) Man sieht, dass sie ihren Gegnern schon etwas abgelernt hatten. Nithard's Worte sind wohl zu beach- ten(II, 4): Qua quidem arte et regem suum a periculis subtrahunt, et se mox a sacramento absolvunt.


