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nur der verwerfliehsten undl entehrendsten Mittel sich bediente, die jeder nicht durchaus verdorbeue Charakter verschmäht haben würde. Dureh die folgenden Ereignisse muss diese gegen Rarl's des Grofsen entarteten Eakel- erhobene Anklage gerechtfertigt werden.⸗ Piidifadaras dois F Als die erste Runde von dem Tode Ludwig's des Frommen nach Iialien gedrungen war, sen- dete Lothar sogleich eine Anzahl seiner Getreuen in alle Theile der fränkischen Lande, besonders in das eigentliche Francien,) welche seinen Unternehmungen auf jeden Weise vorarbeiten sollten. Die Gesandten hatten den Auftrag, allen Vasallen zu verkünden, dass Lothar, der Raiser, nächstens an der Spitze eines IIceres erscheinen und die ihm früher übertragene Herrschaft über die gesammte Monarchie in Besitz nehmen werde z²) sie waren ermächtigt, Allen zu versprechen, dass, Lothar sie in dem Besitze der ihnen von seinem Vater verliehenen Würden und Lehen nicht nur schützen, sondern ihnen dieselben auch noch freigebig vermehren werde. Die Gesandten sollten ferner von Jedem, dessen Treue ihnen verdächtig schiene, einen Eid verlangen— also einen Meineid, dan dler geforderte Eidtim Widersprnehe mit ihren früheren Eiden stehen musstel= und Jeden in Lothar's Namen mit dem Tode bedrohen, der sich weigern würde, ihm als seinem neuen Oberherrn unver- züglich entgegenzudilen. ³) Der Erfolg dieser Sendungen war ungemein günstig und während Lo- thar an der Spitze cines Heeres üher die Alpen und den Rhein hinauf zog, strömten von allen Seiten die Vasallen zu ilnm heran, theils durch seine Drohungen geschreekt, theils durch die IIofl- nung gelockt, dass ihnen ihr Treubruch reiche Belohnungen einbringen werde. ¹)“ Dieser erste gün- stige Erfolg seines Unternehmens ermuthigte Lothar zu dem Entschlusse, sogleich zu einem Angriffe auf seinen Bruder Ludwig, welchen er auf seinem Zuge zuerst erreichen konnte, zu schreiten*) und um eine Vereinigung zwischen Ludwig und Karl zu verhindern, Deschloss er, diesen durch süfse. Worte und erheuchelte Frenndsehoft 2u tänschen und ihn dann später, sobald ihm Ludwig's Be- siegung gelungen, ebenfalls feindlich anzufallen. Bevor er daber die Feindseligkeiten gegen Lud- Wig eröffnete, liefs er Rarl'n, der damals gerade anl einem Feldzuge in Aquitanien gegen seinen Neffen Pippin begriffen war, durch Gesandte die feste Versicherung ertheilen, dass er es treu und redlich mit ihm meine und dass er gegen thn sich stets so benehmen werde, wWie es des Vaters letzte Bestimmungen erheischten Wnch wie es schon das innige Verhältniss, in welchem er zu ihm als seiuem geliebten Bruder und Tanfpathen stehe, ihm zur Pflicht machten. ³) Naur eine Bitte habe er Rarl'’n an's IIerz zu legen, dass dieser nämlich den Rampf gegen Pippin nicht weiter fortsetzen moögte, bis sie iber diese Angelegenheit sich besprochen und einen gemeinschaftlichen Beschluss gge-
fasst hätten. Dass es Lothar'n wirklich gelungen sei, durch diese Verstellun bünste seinen Dru-
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1) Nith. lib. II, cap. 1 Pertz II, 655 praesertim per totam Pranciam. Unter Francien ist hier vielleicht das Land nördlich von 55 Loire zu verstehen, so dass sich also Lothar vorzugsweisean diejenigen Vasallen wandlte, welche zu dem seinem Bruder Karl zuerkannten Reiche gehörten. Vielleicht bezeichnet aber auch FPrancia im weiteren Sinne alles von eigentlichen Franken pewohnte Land diesseit und jenseit des Rheins, wie II, 10 n. a. St. 2) Nith. II, 1 Pertz II, 655: se venturum in imperium, quod olim fuerit illi datum. Das olim bezieht sich
natürlich auf die Bestimmungen des Reichstages zus Worms im Jahre, 817. Noch. dentlicher sprechen die etwas weiter unten folgenden Worte über Lothar's Absichten: quihus artibus universum imperium liberius invadere pos- set, deliberare goepit. 1 4 Se e 1
3) Nüh. I. c. nolentibus vero capitale supplicium ut praediceretur, indixit.
4) Nith. l. c. Ergo cupiditate terroreque illecti, undique ad illum confluunt. 2
5) Nith. l. c. Lodhuwicum quoque quoniam itineri suo contiguum esse Prospexit, ut primum in illum ma- num mitteret, ratum duxit.. 0
6) Nith. I. c. mandat, se erga illum, sicut pater statuerat, et sicut erga filiolum ex baptismalte oportebat. benirolum esse. 1
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