Aufsatz 
Der Bruderkrieg der Söhne Ludwig's des Frommen und der Vertrag zu Verdun / nach den Quellen dargestellt von Karl Schwartz
Entstehung
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pald daräuf Pippin seinen Vater in Compiegne zur Thronentsagung zwingen wollte, eilte der wak- kere Ludwig herbei, nahm seinen Vater kräftig in Schutz und verhinderte die Anwendung aller gewaltsamen Mafsregeln gegen denselben.t) War Ludwig bei diesem ersten Sturme, der sich gegen seinen Vater erhob, demselben allein von seinen Brüdern tren geblieben, so trat er auf dem Reichstage zu Nimwegen 350 noch entscheidender für ihn auf, indem er ihn aus dem abhängigen Verhültnisse zu Lothar, welches sich wenig von Gefangenschaft unterschied, befreite, ³) und als end- lich der Raiser nach dem schmachvollen Ereignisse zu Soissons von dem gefühllosen Lothar ge- fangen gehalten wurde, war es wieder Ludwig der Deutseche, der ihm Rrone und Freiheit zurüek- gab. ³) Allerdings hat sich im Laufe der folgenden Ereignisse dieses Verhältniss zwischen Vater und Sohn sehr geündert, und wir sehen diesen jenem wiederholt feindlich entgegentreten. Allein man wird bei näherer Erwägung der Umstäünde sehr geneigt sein, Ludwig's des Deutschen Hand- lungsweise verzeihlieh zu finden, wenn sie auch vor dem Richterstnhle der unparteiischen Geschiehte uicht gerechtfertigt werden kann. Ludwig war durch Gesinnung, Bildung und Charakter offenbar von allen Söhnen Ludwig's des Frommen am meisten gcecignet, der Beherrscher der dentschen Völker zu sein, denen er durch sein Hanzes Wesen längst angehörte, in deren Mitte er so viele Jahre verlebt Lattez er war gewohnt, sich als den Vorkämpfer und Vertreter der dentschen Natio- nalität, als den Beschützer der Völker zu betrachten, die ihm mit Liebe und- Vertranen zugetban waren. Es musste ihn tief verletzen, dass er durch die Anordnungen seines Vaters gehindert wurde

an der Erfüllung seines Lebensberufes: ein König der deutschen Völker zu sein; diese Zurücksez-

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ung musste ihn um so tiefer verletzen, als er sich um seinen Vater weséntliclie Verdienste erworben hatte, deren Anerkennung und Belohnung er mit Recht erwurten konnte. Sein Widerslandi konnte um 30 cher Entschuldigung finden, als derselbe nicht so sehr gegen scinen Vater als vielmebr gegen die um Hofe herrschende Partei gerichtet war, ³) welche jenen in schmachvoller Abhängigkeit er- Lielt und durch fhre Ränke unsägliches Unkeil über das Franbenroich brachte. Das Verfahren des Raisers gegen Ludwig den Deutschen war mithin unbillig, aber auch zugleich unpolitisch, da er ersvarten konunte, dass derselbe die ihm widerfahrene Zurüclsetzung nicht gleiehgiltig aufnehmen, sondern vielmehr Alles aufbieten würde, um sich diejenige Stellung zu erringen, anf welehe er darch seine früheren Verkältnisse gerechte Ansprüche erhehen konnte. Unstreitig würde der Raiser seinen letzten Anordnungen weit mehr Garantieen gegeben haben, Wenn er die Stellung, welchener Lo- thar'n zudachte, Ludwig dem Deutsechen übertraßen hätte.... ere

Die erwähnte Reichstheilung musste aber noch von einer anderen Seite anf bedeutenden Wi- derstand stofsen, indem sie Pippin's von Acuitanien Söhne ganz von der Nachfolge ausschloss. Zwar war es in der fränkischen Geschiechte keineswegs unerhört, aus Rücksichten der Politil un-

1) Thegan. cap. 36 Pertz II, 597: et voluerunt dominum imperatorem de regno expellere, quod prohibuit dilectus aequivocus filius eius. 1. 4

2) Thegan. cap. 37 Pertz II, 598: Ihi fuit aequivocus fllius eius, qui in omnibus laboribus patris adiutor eius exstitit. Vita Hlud. cap. 45 Pertz II, 633. 1E. a

3) Thegan. cap. 48 Pertz II, 600: Aequiroous vero filius eius pervenit ad eum, et honorifice suscepit eum, et reduxit iterum ad Auls ad sedem suam, et Deo iubente restituit eum in regnum et in locum suum.

4) Ruodolfi Fuldensis Ann. a. 838 Periz I, 361;: Imperator... consiliis duorundam ex primoribus Franco- rum acquiescens, pacti çonscriptione IHiludowico filio suo regnum orientalium Francorum, quod prius cum favore eins tennuüit, interdixit. IIle autem intelligens, ex invidia consiliantium talem prodisse sententiam etc. Aid