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wörtern, beim Zeitworte richtiges und fertiges Erkennen und Bilden der Zeiten, Arten und Formen), Fertigkeit im Zergliedern einfacher be- kleideter Sätze, Bekanntschaft mit den Regeln der Rechtschreibung und richtige Anwendung von ihnen beim Diktandoschreiben, Ubung in den vier Grundrechnungsarten mit ganzen Zahlen.
H. Ordnung für die Aufnahme und Aufnahmsprüfung in die I. Klasse im Septembertermine.
Samstag den 16. September, 8—9 Uhr vormittags, Anmel- dung; zu derselben Zeit haben sich auch die hiesigen oder auswärtigen Repetenten der I. Klasse in der unten, C. 3., bezw. C. 1., an- gegebenen Weise zu melden.
Samstag nachmittags 2 Uhr: Beginn der Prüfung, zu der sich die Schüler mit Feder und dem vorgeschriebenen, beim Schuldiener erhält- lichen Papier zu versehen haben.
Diejenigen Schüler, welche auf Grund der im Juli bestandenen Auf- nahmsprüfung in die I. Klasse aufgenommen wurden, haben erst zu dem am 18. September stattfindenden Hochamte zu erscheinen.
C. Ordnung für die Aufnahme in die II.—VIII. Klasse.
1. Jene Schüler, die in eine der Klassen II.— VIII. neu eintreten wollen, sind von ihren Eltern oder deren Stellvertretern Samstag den 16. September von 10— 11 Uhr vormittags in der Direktionskanzlei anzu- melden. Dieselben haben nebst dem Tauf-, bezw. Geburtsscheine die zwei letzten Semestral-Zeugnisse und den Nachweis der vorschrifts- mäbßigen Abmeldung von der früheren Anstalt vorzulegen und können nach§ 61, 2 des Organisations-Entwurfes auch einer Aufnahmsprüfung, für die keine Taxe zu entrichten ist, unterzogen werden.
Jene Schüler jedoch, welche die zur Aufnahme in die betreffende Klasse erforderliche Vorbildung durch kein staatsgültiges Zeugnis nachweisen können, müssen sich gegen Erlag einer Taxe von 24 K der vorgeschriebenen Aufnahmsprüfung unterziehen. Diese Aufnahmsprüfung findet in der Zeit vom 16. bis 18. September statt.
2. Jene Schüler der Anstalt, denen eine Wiederholungs- oder eine Nachtragsprüfung gestattet worden ist, haben sich Samstag den 16. September von ½ 8—8 Uhr in der Direktionskanzlei zu melden und erstere hiebei das Interimszeugnis vorzulegen. Die Aufnahms-, Wieder- holungs- und Nachtragsprüfungen beginnen Samstag. den 16. September, 2 Uhr nachmittags, und haben sich hiezu alle Prüflinge im Lehrzimmer Nr. 18(I. Stock) um 2 Uhr einzufinden.
3. Die Aufnahme aller übrigen Schüler der Anstalt findet Samstag den 16. September von 9—10. Uhr statt. Hiebei hat jeder Schüler persönlich zu erscheinen und das letzte Semestralzeugnis vorzulegen.
4. Die Aufnahme von Privatisten unterliegt denselben Be- dingungen, an welche die Aufnahme der öffentlichen Schüler geknüpft ist.
D. Aufnahmstaxen und Lehrmittelbeiträge.
Die Aufnahmstaxe von 4 K 20 h, die alle neu eintreten den Schüler, und der Lehrmittelbeitrag von 2 K, den alle Schüler zu entrichten haben, wird unmittelbar nach Beginn des regelmäßigen Unter- richtes eingehoben.


