Aufsatz 
Ungedruckte Briefe des Prinzen Leopold von Hessen-Homburg und seiner Geschwister : 1804-1813 / von E. Schulze
Entstehung
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Jahr 1812 ein. Aber nur zu bald wurde die Freude mit schwerem Kummer gemischt. Napoleon hielt Preussen in eiserner Umklammerung und bedrohte es mit völliger Ver- nichtung. König Friedrich Wilhelm III. musste am 4. März zu einem Bündnis mit Napoleon gegen Russland seine Ge- nehmigung erteilen. Prinz Leopold hatte schon 1809 den glühenden Wunsch gehegt, in der österreichischen Armee gegen den Bedrücker Deutschlands fechten zu können. Er hatte noch in den ersten Monaten des Jahres 1812 auf ein Bündnis Preussens mit Russland gegen Napoleon gerechnet. Jetzt war seine Hoffnung vernichtet; in seiner Seele ent- brannte ein furchtbarer Kampf. Fest entschlossen war er, nicht für Napoleon zu kämpfen, ebenso wenig durfte er mit den Russen gegen seine bisherigen Kameraden kämpfen. So richtete er am 24. März ein Abschiedsgesuch an den König, in der Absicht, über Dänemark nach Spanien zu gehen, um dort gegen den französischen Zwingherrn zu fechten. Schon am 25. März bewilligte der König in einem gnädigen Schreiben den erbetenen Abschied. Am 27. März meldete Leopold dem Landgrafen seinen Austritt aus der, preussischen Armee und bat den Vater um Erlaubnis, nach Spanien zu gehen.*)

Die Antwort des Landgrafen vom 2. April lautete: Ich hätte mir nicht vermutet, einen Brief von Dir zu be- kommen, der mich so in Verlegenheit und Betrübnis setzen würde. Ich finde wohl, dass die weite Reise, die Du machen willst, in gewissem Betrachte zu Deiner Ehre gereichen würde; aber auf der andern Seite ist es gegen Deine Pflicht. Denn da es doch offenbar kein Beruf ist, so ist es unrecht, uns in den Fall zu setzen, Dich niemals wiederzusehen, es ist un- recht, Dich von Deinem Vaterlande auszuschliessen, womit jene Länder keine Verbindung haben, es ist unrecht, Deine Eltern und Geschwister, die schon so viele Unannehmlich- keiten gehabt haben, noch grösserem Unglücke auszusetzen.

*) S. die schönen Briefe bei Schwartz III, S. 219 222.