Aufsatz 
Ueber die Bedeutung der germanistischen Studien für die Gegenwart, insbesondere für das Gymnasium / von Schulz
Entstehung
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Pericht über das Schuljahr 1859 60.

I. Lehrverfaſſung.

A. Lehrercollegium.

Vor Eroffnung des Schuljahres wurde der Collaborator Otto an das Gelehrten⸗Gym⸗ naſium zu Wiesbaden gnädigſt verſetzt, und im Juli v. J. ſind die Prorectoren Schulz und Stoll zu Profeſſoren, und der Collaborator Wagner zum Conrector gnädigſt befördert worden.

Außer den beiden Religionslehrern, Herrn Schulinſpector und Stadtpfarrer Dörr für die evangeliſchen Schüler der ſechs oberen Klaſſen, Herrn Pfarrer Noll für ſämmtliche katholiſche Schüler, beſteht ſonach das Lehrercollegium aus:

1) Director Schmitt, Ordinarius in I;

2) Profeſſor Krebs, Ordinarius in II;

3) Schenck;

4) Francke, Ordinarius in III;

5) Schulz, Ordinarius in V;

6) Stoll, Ordinarius in IV;

7) Conrector Becker, Fachlehrer für franzöſiſche und engliſche Sprache; 8) Wagner, Ordinarius in VI;

9) Collaborator Brandſcheid, Ordinarius in VII;

10) Hilfslehrer Sauer; 11) Zeichenlehrer Durſt;

12) Tanz⸗ und Turnlehrer Liebich;

13) Reitlehrer Stroh(zugleich für das Gymnaſium zu Hadamar).

In Folge des Geſetzes vom 1. Juli v. J., die neue Regulirung der Beſoldungen der Herzoglichen Civildiener betreffend, haben die Gehalte des eben von 113 aufgeführten Perſonals, ſowie auch der des Gymnaſialpedellen, insgeſammt eine ſo erhebliche Erhöhung er⸗ fahren, daß die Betheiligten ſich verpflichtet fühlten, durch eine Collectiv⸗Eingabe höheren und höchſten Orts ihren Dank auszuſprechen.

B. Unterricht.

1) Allgemeine Bemerkungen.

Der Unterricht hatte im Ganzen ſeinen geregelten Fortgang. Nur der Direktor war im December v. J. fünf und im Januar d. J. vierzehn Tage als Mitglied der philologiſchen Prüfungscommiſſion in Wiesbaden und wurde in ſeiner Abweſenheit von ſeinen Collegen ver⸗ treten.

Die für das Sommerhalbjahr verſuchsweiſe genehmigte Zuſammenlegung der beiden Ab⸗ theilungen der Secunda in Geometrie und Geſchichte wurde bezüglich des letzteren Gegenſtandes durch Verfügung Herzogl. Landesregierung für das Winterſemeſter wieder aufgehoben, und der Geſchichtsunterricht in der Secunda Abth. b dem Collaborator Brandſcheid übertragen.

Vom Unterrichte in der griechiſchen Sprache waren im Ganzen 8 Schüler(im Winter⸗ halbjahre nur 4) befreit, die während der griechiſchen Lehrſtunden in ihren Klaſſen beſchäftigt wurden.