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Unterrichts vorzugsweiſe zu ihrem Rechte kommen kann, wird allen Zweigen des Gymnaſial⸗ unterrichts zu Statten kommen. Beſonders bei vaterländiſchen Stoffen, Kräften und Formen iſt Belebung des jugendlichen Gemüthes und Entwicklung von innen heraus möglich und drängt ſich von ſelber auf. Iſt der Schüler ſo einmal für ein kräftiges Geiſtesleben gewonnen, ſo wird er andere Stoffe ebenfalls weniger mechaniſch behandeln. Das Ausgehen von lebendigen Anſchauungen iſt auch bei der Vaterlandskunde von höchſter Bedeutung, aber in den Gymnaſial⸗Bibliotheken und Sammlungen fehlen noch gar ſehr die nöthigen Hülfsmittel. Auch die vaterländiſchen Wande⸗ rungen werdeu nicht überall in gebührender Weiſe gepflegt. Die wichtigen Nationalſtätten nnd bedeutungsvollen Gegenden des Vaterlandes, wenigſtens diejenigen der Nachbarſchaft, müſſen fleißiger aufgeſucht werden; denn ſie machen einen viel tieferen Eindruck anf das Gemüth, wenn der Juͤngling ſie in Geſellſchaft mit ſeinen Freunden und Genoſſen kennen lernt. Unſer ganzes Unterrichtsweſen und ſelbſt die Liebhaberei der Jugend hat in manchen Staaten in den letzten Zeiten ein übermäßiges Stubenſitzen herbeigeführt, während die Gegenwart doch täglich mehr ein mannhaftes und thatkräftiges Geſchlecht verlangt. Man hat eingeſehen, daß man in das Turnen einen neuen Auſſchwung bringen muß. Auf dem Gymnaſium verlangen wir wieder eine größere Pflege des Reitens und Fechtens. Deutſchland hatte ſich in den früheren Jahr⸗ hunderten, in welchen es die erſte politiſche Macht Europas bildete, durch eine eifrige Pflege volksthümlicher Leibesübungen ausgezeichnet. Geiſtesfriſche und Thatenluſt waren die Folge davon. Seit dem dreißigjährigen Krieg ſank die frühere Machtfülle, welche die germaniſchen Stämme zu den Herrn Europas gemacht, auf leiblichem und geiſtigem Gebiet zu immer tieferer Erſchlaffung hinab. Die Gegenwart verlangt aber wohl wieder leibliche und geiſtige Wehr⸗ haftigkeit des deutſchen Volkes. Gleich dem künftigen Künſtler, welcher ſeinem Volke die tiefſten Ideen der Menſchheit zur Anſchauung bringen will, wird der Jüngling, welcher ſich berufen ſühlt, ſein Volk auf dem Schlachtfeld zu führen, dann ebenfalls ſeine weitere Vorbildung nach⸗ haltiger auf dem alle Kräfte entwickelnden Gymnaſium ſuchen.—
Was die germaniſtiſchen Studien auf den Univerſitäten betrifft, ſo iſt die Stellung der germaniſtiſchen Profeſſoren in neuerer Zeit meiſt eine beſſere geworden. Neben den Vertretern des deutſchen Rechts haben die Univerſitäten doch nun einen Profeſſor der deutſchen Sprache und Literatur. Aber bei Vacanzen wollen die Regierungen oft nicht viel verwenden, oder ſuchen zuweilen Männer, die noch Anderes, z. B. über neuere oder alte Sprachen leſen können. Nicht ſelten iſt es auch vorgekommen, daß erledigte Stellen lange unbeſetzt blieben. Ferner iſt die Zuhörerſchaft verhältnißmäßig ſehr gering. Der deutſche Lehrer iſt vorzugsweiſe auf die künftigen Schulmänner beſchränkt und dieſen geht meiſt aus mehrfachen oft äußeren Gründen die claſſiſche Philologie über Alles, ſo daß ſie ſich um die germaniſtiſchen Studien gar nicht bekümmern, beſonders ſeitdem die Staatsprüfungen in einigen Ländern dies aufs Neue erlauben. Hier kann der Staat daher auch durch die Prüfungen wieder helfen. Ebenſo müßten die Rechtsbefliſſenen neben der Geſchichte des deutſchen Rechts einen Curſus im Altdeutſchen durchmachen; ſonſt werden ſie nicht lebendig in die vaterländiſchen Rechtsanſchauungen eingeführt und zur ſelbſtſtändigen Erfaſſung der Rechtsquellen befähigt. Und ſollten die Theologen nicht durch ein gründlicheres Studium der hiſtoriſchen Grammatik zu einem lebendigeren Sprachbe⸗ wußtſein erhoben werden?—
Der eigene höchſte Vortheil des Staates verlangt es, daß er die zu ächter politiſcher Tugend heranbildenden germaniſtiſchen Studien, daß er eine ſelbſtbewußte deutſche Volkskunde, welche uns gegen die verderblichen Einflüſſe des Auslandes ſicher ſtellt, in beſſere Pflege nimmt. Dies iſt ein Gebot geſunder Politik. Zu verſchiedenen Zeiten lag das Vaterland den Einwirkungen unſerer weſtlichen Nachbarn ſo wehrlos offen, weil unſer Volksthum nicht zur Selbſterkenntniß und damit zum Selbſtgefühl erzogen worden war. Beſonders erfüllen die kleineren und mittleren Staaten eine Pflicht gegen ſich ſelber, wenn ſie auf Grundlage ureignen deutſchen Weſens mit aller Kraft höhere Culturzwecke verfolgen; denn dies verleiht ihnen eine tiefere nationale Berechtigung. Alle deutſchen Staaten ſollten in eigenthümlicher Löſung deutſcher Culturaufgaben wetteifern. So entſteht die rechte Mannichfaltigkeit, der rechte Reichthum des geiſtigen Lebens. Auf dem Gebiete der Culturentwicklung hat die Mannichfaltigkeit und die Beſonderheit ihr ewiges Recht, während die materiellen Verhältniſſe der Nation mit der ſie betreffenden Geſetzgebung auf ein⸗


