Aufsatz 
Die gegenwärtige Bedeutung des mathematisch-physikalischen Unterrichts an Gymnasien.
(Entsprechend der Zirkularverfügung vom 31. März 1882.)
Entstehung
Einzelbild herunterladen

13.

pag. 126. Diejenigen Zweige der Physik, welche vorzugsweise experimentelle Behandlung gestatten(Elektricität, Magnetismus, Wärme), fallen der Lehrzeit der Sekunda zu, womit außzerdem ein kurzer chemischer Lehrkursus zu verbinden ist. In der Prima tritt bei der Mechanik, Optik und

mathematischen Geographie die mathematische Begründung der Gesetze hinzu, soweit es die Kenntnisse der Schüler gestatten.

Ordnung der Entlassungsprüfung.

pag. 395. In der Mathematik hat der Schüler nachzuweisen, daß er in der Arithmetik bis zur Entwickelung des binomischen Lehrsatzes und in der Algebra bis zu den Gleichungen zweiten Grades einschließlich, ferner in der ebenen und körperlichen Geometrie und in der ebenen Trigono- metrie sichere, geordnete und wissenschaftlich begründete Kenntnisse besitzt, und daß er sich aus- reichende UÜbung in der Anwendung seiner Kenntnisse zur Lösung von einfachen Aufgaben erworben hat.

In der Physik muß der Schüler eine klare Einsicht in die Hauptlehren von den Gesetzen des Gleichgewichtes und der Bewegung der Körper, von der Wrme, dem Magnetismus und der Elektricität, dem Schalle und dem Lichte gewonnen haben.

pag. 397. Zur sehriftlichen Prüfung gehören in der Mathematik vier Aufgaben, und zwar je eine aus der Planimetrie, Stereometrie, Trigonometrie und Algebra. Es wird empfohlen eine der mathematischen Aufgaben so zu wäblen, daß sie den Schülern Gelegenheit giebt, ihre Bekanntschaft mit physikalischen Gesetzen darzulegen.

pag. 400. Die(mündliche) Prüfung in der Mathematik darf nicht auf das Lehrpensum der Prima beschränkt werden. Die Physik bildet nicht einen besonderen Prüfungsgegenstand, es wird aber empfohlen, physikalische Fragen mit den mathematischen zu verbinden.

8 pag. 405. Zur schriftlichen Prüfung der Progymnasien gehören: ein deutscher Aufsatz, eine Ubersetzung aus dem Deutschen in das Lateinische, in das Griechische und in das Französische, und in der Mathematik vier Aufgaben, und zwar zwei algebraische, eine planimetrische und eine trigonometrische.

pag. 392. Übereinkunft zwischen den deutschen Staatsregierungen in Betreff der Maturitäts- zeugnisse der Gymnasien(behufs gleicher Geltung für die Zulassung zu den Universitätsstudien und in allen öffentlichen Verhältnissen; Abdruck aus dem Centralblatt für die gesammte Unterrichtsver- waltung in Preußen 1874 pag. 476).

6. Als Maßsstab für die Erteilung des Zeugnisses der Reife gelten im allgemeinen die- jenigen Anforderungen, welche das preußiische Prüfungsreglement dafür aufstellt. Dabei ist ausnahmsweise die Kompensation zulässig, nach welcher das Zurückbleiben in einem Gegenstande durch desto befriedigendere Leistungen in einem anderen gedeckt wird. Eine solche Ausgleichung ist namentlich in dem gegenseitigen Verhältnis der Mathematik zu den alten Sprachen anwendbar. In dem Gegenstande, für welchen die Kompensation zugelassen wird, dürfen jedoch die Leistungen keinesfalls unter das Maß herabgehen, welches lür die Versetzung nach Prima erfordert wird.

pag. 452. Die Zulassung zu den Studien auf den k. Forstakademien erfolgt nur, wenn der Aspirant ein Zeugnis der Reife von einem Gymnasium des deutschen Reichs oder von einem preußi- schen Realgymnasium erlangt und in diesem Zeugnisse eine unbedingt genügende Censur in der Ma- thematik erhalten, auch das 22. Lebensjahr noch nicht überschritten hat.