12
Anlage Ia. —
Auszüge aus Wiese's Sammlung der Verordnungen und Gesetze für die höheren Schulen in Preussen. Dritte Ausgabe. Berlin 1886.
Lehraufgabo der Gymnasien in Rechnen, Mathematik und Physik.
pag. 119. Rechnen und Mathematik. Sicherheit im Rechnen mit bestimmten Zahlen, sowie in seiner Anwendung auf die gewöhnlichen Verhältnisse des praktischen Lebens. Arithmetik bis zur Entwickelung des binomischen Lehrsatzes, und Algebra bis zu den Gleichungen des zweiten Grades einschließlich. Die ebene und die körperliche Geometrie und die ebene Trigonometrie. Auf allen diesen Gebieten ist nicht bloß ein auf Verständnis beruhendes Wissen der Sätze, sondern auch Gewandtheit in ihrer Anwendung zu erreichen.—
Physik. Kenntnis der wichtigsten Erscheinungen und Gesétze aus den verschiedenen Zweigen der Physik, sowie der einfachsten Lehren der Chemie. Kenntnis der wichtigsten Lehren der mathe- matischen Geographic.
Erläuterungen.
pag. 124. Die Vermehrung der dem mathematischen Unterrichte zu widmenden Stundenzahl ist nicht zu einer Erhöhung des Lehrzieles, sondern zur Sicherung des Wissens und des Könnens bestimmt. Die durch die Rücksicht auf andere Lehrgegenstände gebotene Beibehaltung von drei Stunden in Tertia giebt bei strenger Einhaltung der Jahreskurse und bei der Trennung von Ober- und Untertertia in diesem ÜUnterrichte keinen Anlaß zu Bedenken.
Der elementare Rechenunterricht in den unteren Klassen ist so zu erteilen, daß er mit dem darauf folgenden arithmetischen Unterricht nicht nur im Einklange steht, sondern denselben vorzube- reiten und zu unterstützen geeignet ist.—
Da auf dem mathomatischen Gebiete schwerer als auf einem anderen Lücken im elementaren Wissen und Können sich durch Privatfleiß ersetzen lassen, und da die Schwierigkeit, welche dieser Unterricht in den oberen Klassen zuweilen macht, erfahrungsgemäß fast ausnahmslos auf elementaren Lücken beruht, so wird gewissenhafte Strenge in der Versetzung zu einer um so dringenderen Pflicht gegen die Schüler.
Die für VI und V angesetzten Lehrstunden gebören dem Rechenunterricht an. Die für V eingetretene Erhöhung der Anzahl der Lehrstunden ermöglicht es, eine wöchentliche Lehrstunde dem Zeichnen von Figuren mit Lineal und Zirkel zu widmen und durch diese methodische Ausbildung der Anschauung den davon ausdrücklich zu unterscheidenden geometrischen Unterricht vorzubereiten.— Der geometrische Unterricht ist neben dem Rechenunterricht in Quarta zu beginnen, der arithmetische in Untertertia.
Die wirkliche Aneignung des mathematischen Wissens und Könnens in dem Umfange, welcher als Lebraufgabe des Gymuasiums bezeichnet ist, reicht nach den ausdrücklichen Erklärungen kompe- tenter Fachmänner des technischen Gebietes auch zum Eintritt in die technischen Hochschulen aus. Dieser Umfang ist nicht zu verringern, er ist aber auch nicht durch Hineinziehen der sphärischen Trigonometrie oder der analytischen Geometrie oder gar der Differentialrechnung in den Schulunterricht zu erweitern.


