Aufsatz 
Aus der Mainzer Vergangenheit. Aufsätze zur Belebung des Geschichtsunterrichtes : 2. Teil
Entstehung
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sich zusammen aus dem Arrondissement Alzey ohne den Kanton Kirchheim-Bolanden, aus der Stadt Mainz mit Kastel und Kostheim sowie den Kantonen Worms und Pfeddersheim. Die Bevölkerungszahl der neuen Provinz links des Rheines wurde mit 153 000 Seelen angeschlagen. Auf sie hatte der nunmehrige Besitzer keinen Anspruch erhoben, da ihm kein geschichtliches Anrecht auf sie zustand. Immerhin lag es für die Großmächte österreich und Preußen nahe, den Groß- herzog in dieser Weise zu entschädigen. Denn in dem Reichs- deputationshauptschluß(25. Februar 1803) waren die kur- mainzischen rechtsrheinischen Amter Gernsheim, Bensheim, Heppenheim, Lorsch, Fürth, Steinheim, Dieburg, Seligenstadt, Hirschhorn, Rockenberg, Vilbel sowie diejenige Hälfte der Stadt Vilbel, die Kurmainz gehört hatte, an Hessen-Darmstadt gefallen.

Durch Urkunde vom 8. Juli 1816 ergriffi) Großherzog Ludwig I. von dem neuen Landesteile Besitz.Nur beson- dere Rücksichten des allgemeinen Besten so heißt es in dem Aktenstück werden Uns zu Anderungen bestehender und durch Erfahrung erprobter Einrichtungen bewegen; die Rechte des Feudalsystems, die Zehnten und Frohnden sind und bleiben in diesem Lande unterdrückt. Das wahrhaft Gute, was Aufklärung und Zeitverhältnisse herbeigeführt, wird ferner bestehen; die Wunden aber, welche die ver- hängnisvolle Zeit geschlagen, die Unvollkommenheiten, welche sie mit sich gebracht, werden Wir, zur Freude Unseres Her- zens, zu heilen und zu entfernen, Uns eikrig bestreben. Der in Unserem Großherzogtum seit Jahren bereits ausge- sprochene Grundsatz von gleicher Verteilung aller Staats- lasten soll auch in dem neuen Bestandteil desselben pünktlich beobachtet werden, eine sichere Justizverwaltung, die Unver- letzlichkeit jedes erworbenen Eigentums, die Wohltaten eines gut eingerichteten öffentlichen Unterrichtes, die Freiheit des Glaubens und die Preßfreiheit haben sich Unseres besonderen Schutzes, Unserer vorzüglichen Pflege zu erfreuen.

Die feierliche Übergabe der Stadt Mainz erfolgte²) am 12. Juli 1816 vormittags 11 Uhr in der heutigen Provinzial- direktion(Schillerstraße 44). Zuerst wurde die Urkunde vom 30. Juni 1816 verlesen. Hierauf sprachen die Vertreter des Kaisers von Osterreich und des Königs von Preußen die Beamten des Eides und der Pflichten gegen die genannten Fürsten ledig. IHlierüber wurde eine schriftliche Erklärung aufgenommen; dann verließen die österreichischen und preußischen Ver-

) Bechtolsheimer a. a. O. S. 33 ff. ) Bechtolsheimer a. a. O. S. 33 35.