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gouverneur Justus von Gruner, der am 5. Mai 1814, dem Tage nach dem Einzuge der Deutschen, von Trier in Main⸗ eintraf. Die Obliegenheiten eines Oberpräfekten des Departe- ments vom Donnersberg übertrug er dem Baron von Otter- stedt. Trotz des entschiedenen Einspruches der Mainzer wurde an Stelle des seitherigen Maires Macke Franz Edmund Freiherr Gedult von Jungenfeld zum Bürgermeister von Mainz ernannt. Macke, der seit dem 8. Dezember 1800 unter un- günstigen Zuständen sein Amt mit Umsicht und Gerechtigkeit verwaltet hatte, war mit den französischen Verbältnissen zu sehr verwachsen, als daß ihn die Deutschen in seiner Stellung belassen wollten. Als v. Gruner sich im Juni 1814 von seinem Verwaltungsbezirk verabschiedete, dankte er den Bewohnern„für die vielfältigen gegebenen Beweise deutschen Sinnes, festen Vertrauens auf die gute Sache und ihre An- hänglichkeit an dieselbe.“
Auf die heute in Rheinhessen vereinigten Gebiete erhoben Preußen und Bayern Anspruch. Auf Grund besonderer Ver- einbarungen zwischen ôösterreich und Preußen verließ das 5. deutsche Armeekorps, das am 4. Mai 1314 einmarschiert war, am 16. Juni 1814 die Stadt Mainz. Die Festung wurde an diesem Tage von je 4500 Mann österreichischer und preußischer Infanterie besetzt. Der Gouverneur ordnete die militärischen Maßregeln an und behielt den Oberbefehl über die Truppen. Der Kommandant führte die Anordnungen aus. Ein österreichischer und ein preußischer Kommissar verwal- teten gemeinschaftlich die Einkünfte und das Rheinoktroi von Mainz, vor allem zugunsten der Kommission. Aus dieser Teilung der Gewalt entwickelte sich Mainz zur Festung des Deutschen Bundes mit halb österreichischer, halb preußischer Garnison. Dem Großherzog von Hessen als dem Zivilherrn der Stadt, räumte man ein, daß er ein Bataillon zur Be- satzung von Mainz stellte. Dieser Zustand währte bis zum August 1866. Am 26. dieses Monates rückten die Preußen aufs neue in die Stadt ein. Seit dem Jahre 1871 waren zwei hessische Infanterieregimenter an der Besatzung beteiligt.
Das heutige Rheinhessen fiel dem Großherzog Ludwig I. auf Grund der Abkommen zu,¹) welche am 7. Juli 1816 zu Frankfurt zwischen österreich, Preußen und Hessen abge- schlossen, aber aus steuertechnischen Gründen auf den 30. Juni 1816 zurückdatiert wurden. Rheinhessen bildete den Ersatz für das ehemalige kurkölnische Herzogtum Westfalen, das Hessen nur gezwungen an Preußen auslieferte. Es setzte
1) R. Dieterich, Hessen-Darmstadt auf dem Wiener Kongreß und die Erwerbung Rheinhessens, Quellen u. Forsch. zur Hess. Gesch. IV 1917 S. 290.


