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erworbenen rheinischen Gebiete als Bestandteile der fran- zösischen Republik anerkannt worden. Durch Verordnung vom 30. Juni 1802 wurden die Bewohner der rheinischen Gebiete den anderen Franzosen gleichgestellt.
Die Anlage eines Freihafens, die Erbauung der Straßen nach Koblenz und Paris, die Umgestaltung der Festungs- werke, der Durchzug von Truppen, die zum Teil in Main⸗ ausgerüstet wurden, brachte Geld in weite Kreise der ver- armten Bevölkerung. Die Aufhebung der Stifte und Klöster (9. Juni 1802) bot der Landbevölkerung Gelegenheit, ihren Grundbesitz zu vergrößern. Zu den Errungenschaften dieser Zeit gehört auch die Anlage des heutigen allgemeinen (Aureus-) Friedhofes. Am 6. Mai 1803 gab Maire Macke bekannt, daß vom 31. Mai 1803 ab alle Beerdigungen auf diesem Begräbnisplatze stattzufinden hatten. Damit kamen die bisherigen Kirchhöfe der Pfarrkirchen und Hospitäler für Geistliche und Laien außer Gebrauch. Da die Mainzer Krankenhäuser und Altersheime ihren Besitz und ihre Ein- künfte auf dem linken Rheinufer durch die Kriege zum Yeil, auf dem rechten Rheinufer durch den Luneviller Frieden völlig verloren hatten, so waren sie einzeln nicht mehr im- stande, den Ansprüchen zu genügen, denen sie dienen sollten. Deshalb erfolgte ihre Vereinigung in dem St. Rochushospital, aus dem in unseren Tagen das Städtische Krankenhaus hervorging. Neben der geschlossenen Armenpflege bestand bereits in der kurfürstlichen Zeit zu Mainz die offene staat- liche Armenversorgung. Da unter der französischen Herr- schaft infolge geringer Verdienstmöglichkeiten die Bedürftig- keit zunahm, so errichtete man wie anderwärts, so auch in Mainz sogenannte Wohltätigkeitsbureaus.
Die linksrheinischen Teile des ehemaligen Mainzer Erz- bistums wurden nach der zweiten Besetzung der Stadt Main⸗ kirchlich von einem erzbischöflichen Provikar verwaltet. Von französischer Seite duldete man diesen Zustand. Nachdem Napoleon in kluger Berechnung den Frieden mit der katholi- schen Kirche hergestellt hatte, ernannte er am 6. Juli 1802 den Straßburger Pfarrer Joseph Ludwig Colmar zum Bischof von Mainz. Das neue Bistum, das dem Erzbischof von Mecheln unterstellt wurde, setzte sich aus linksrheinischen Teilen der früheren Bistümer Mainz, Worms und Speyer sowie aus Teilen des Bistums Metz zusammen. Es entsprach den Grenzen des Departements vom Donnersberg. Als Kathe- dralkirche sollte vorerst St. Peter dienen. Der Dom, der dem Untergange geweiht war, wurde durch Colmar gerettet. Am 15. August 1804 fand die feierliche Einweihung statt.
Wie in dieser Beziehung, so war auch sonst das Departe-


