Aufsatz 
Aus der Mainzer Vergangenheit. Aufsätze zur Belebung des Geschichtsunterrichtes : 2. Teil
Entstehung
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meindebezirke. An die Spitze des Departements wurde der Präfekt, an die Spitze des Kreises der Unterpräfekt, an die Spitze der Gemeinde der Maire gestellt. Im Departement vom Donnersberg bestand der Präfekturrat aus 4, der De- partementsrat aus 20 Mitgliedern. Die Gemeinde war nach diesem Gesetze keine selbständige Körperschaft, sondern nur ein Glied der Staatsverwaltung. In Gemeinden von mehr als 10 000 Seelen sollten zwei Beigeordnete und ein Polizeikom- missär bestellt werden. Daneben hatte jede Stadt- und Land- gemeinde von mehr als 5000 Seelen einen Gemeinderat von 30 Mitgliedern. Der erste Konsul ernannte den Maire, die Gemeinderatsmitglieder auf je drei Jahre der Präfekt. Diesen in ihrer Gesamtheit waren bestimmte Obliegenheiten vorbe- halten. Anfangs Februar jeden Jahres versammelten sie sich auf höchstens 14 Tage, um die Rechnungsablage des Maire entgegenzunehmen, die Erträgnisse des Gemeindegutes regel- recht zu verteilen, die Arbeiten zur Unterhaltung des Ge- meindeeigentums auf die Bewohner der Gemeinde zu ver- teilen, um über die besonderen Bedürfnisse der Gemeinde, über Anleihen, Oktroi, Zusatzcentimes und über Prozesse zu beraten, welche die Gemeinde zur Wahrung ihrer Rechte anzustrengen gedachte. In die Tätigkeit des Maires, der die Gemeinde vertrat, durfte sich der Gemeinderat nicht ein- mischen. Wichtige Rechte, die heute der Gemeinde zustehen, wie die Bewilligung des Haushaltvoranschlages, räumte das Gesetz vom 17. Februar 1800 dem Gemeinderate nicht ein. Das organische Staatskonsult der Verfassung vom 4. August 1802 brachte in dieser Beziehung einige Anderungen. Die Gemeindevertretung(Munizipalität) wurde alle zehn Jahre um die Hälfte ihrer Mitglieder ergänzt. Unter dem Vorsitze eines Bürgers, der auf die Dauer von fünf Jahren hierzu ernannt wurde, traten sämtliche Bewohner des Kantones (Friedensgerichtsbezirkes) zusammen und schlugen aus den 100 Höchstbesteuerten des Kantones für jeden freiwerdenden Posten je zwei Bürger vor. Aus diesen ernannte der erste Konsul den Friedensrichter, den Ergänzungsrichter des Frie- densgerichtes, die notwendigen Gemeinderäte; aus der Zahl letzterer nahm er den Maire und die Beigeordneten, deren Amtszeit fünf Jahre dauerte.

Durch Beschluß vom 25. November des Jahres 1800 er- nannte der erste Konsul den bisherigen Vorsitzenden des peinlichen Gerichtes, Franz Konrad Macke, zum Maire von Mainz.¹) Auf Vorschlag des Regierungskommissars und Prä-

) K. G. Bockenheimer, Franz Konrad Macke, Bürgermeister von Mainz(17561844) Mainz 1904. Sein Bildnis bei Bockenheimer, Gesch. d. Stadt Mainz in den Jahren 1813 und 1814, 3. Aufl. S. 120.