Aufsatz 
Aus der Mainzer Vergangenheit. Aufsätze zur Belebung des Geschichtsunterrichtes : 2. Teil
Entstehung
Einzelbild herunterladen

51.

Bittschrift Kunde, welche die Nonnen von Reichklara nach dem Tode Gustav Adolfs(16. Nov. 1632) an den schwedi- schen Reichskanzler richteten. Darin heißti) es:Ew. Ex- zellenz und hochwohlgeborene Gnaden werden sonder Zweifel in gúter Wissenschaft tragen, welcher Gestalt allerhöchst- mild seligsten Andenkens die Königliche Majestät zu Schwe- den bei Occupierung der Stadt Mainz in beschehenem Akkord allen sowohl geistlichen und religiösen als weltlichen Standes Personen allergnädigst königlichen Schutz und Schirm ver- sprochen und nachgehends zur Rekompens eine gewisse Summe Geldes erfordert, auf welches hin einem jedweden, welchen Standes der auch sei, bei dem Seinigen ruhelich und unperturbiert verbleiben zu lassen(= wonach jeder unbehelligt bei seinem Eigentum verbleiben dürfte). Es durf- ten die Nonnen nicht wagen, dem Reichskanzler etwas mah- nend vor Augen zu führen, was nicht vollständig der Wahr- heit entsprach; außerdem wäre dieses der ungeeignetste Weg gewesen, um mit einer Bitte Gehör zu finden. Es ist deshalb mit Bestimmtheit anzunehmen, daß den Geistlichen, Nonnen und der Bürgerschaft der ungehinderte Aufenthalt in Main⸗z von den einziehenden Schweden verbürgt wurde. Ob dieses nun schriftlich oder mündlich geschah, läßt sich vorerst nicht mehr unzweifelhaft entscheiden. Die bestimmte und unzwei- deutige Art, wie sich die Reichklarissen auf den Akkord berufen, macht es wahrscheinlich, daß die Vereinbarungen zwischen Schweden und Einwohnerschaft schriftlich fest- gelegt wurden.

Als Rekompens, Entgelt, für das ungestörte Verweilen in der Stadt hatten die Geistlichen 81 000 Rtlr. 40 000 hiervon legten die Schweden den Jesuiten auf die Bürger 80 000 Rtlr., die 8 Mainzer Juden 6800 Gulden zu entrichten.

Am 21. Januar 1632 richteten der Domherr von Andlau und Abt Wilhelm von St. Jakob im Namen der in Mainz verbliebenen Geistlichen ein Bittgesuch an den Kurfürsten Anselm Kasimir, der sich in Köln aufhielt. Sie betonten, daß sie vergeblich gegen die Verpfändung ihrer Einkünfte in Frankfurt und Darmstadt eine Anleihe aufzunehmen such- ten. Überall habe man sie mit der Begründung abgewiesen, es seien Stifte und Klöster der Stadt Mainz samt allen und jeden derselben Intraden(Einkünften) und Gefällen der königlichen Majestät in Schweden nunmehr allein und eigen- tümlich zugehörig. Bestätigt wird dieses Verfahren Gustav Adolfs durch die nachfolgend mitgeteilte Eingabe der Mainzer Reichklarissen. Darnach hatte der Schwedenkönig den Mönch-

¹) Schrohe, Geschichte des Reichklaraklosters in Mainz S. 60 f.