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hof bei Raunheim dem Landgräflich Hessen-Darmstädtischen Jägermeister Georg Bernhard zu Hertringshausen geschenkt und so die genannten Nonnen ihres Hauptlebensunterhaltes beraubt. Damit wurde es den in Mainz anwesenden wie den flüchtigen Geistlichen erschwert, wenn nicht zum Teil un- möglich gemacht, die Brandschatzungen zu erlegen. Dennoch kamen einzelne Klöster— vollständige Nachrichten hierüber scheinen nicht vorzuliegen—, gewissenhaft ihren Verpflich- tungen nach. Das Benediktinerkloster auf dem Jakobsberg lieferte der schwedischen Armee als Kontribution am 9. August 1632 200 Rtlr., am 20. August 1632 100 Rtlr., am 26. August 1632 47 Rtlr. 30 kr, an Wein 1000 Rtlr. und 1019 Loth Silber- geschirr à 486 Rtlr. 2 kr., in Summa 1833 Rtlr. 32 kr. oder 2750 fl. 2 kr. Die Nonnen von Reichklara bezahlten die auf sie fallende Kontribution und leisteten noch weit mehr. Sie erklärten in der bereits erwähnten Bittschrifti):„Obwohl nun das Kloster zu St. Klara zu Mainz Franziscaner-Ordens, was demselben zur Erlegung seiner Gebühr assigniert, nicht allein richtig erlegt und allen Gehorsam geleistet, sondern auch neben diesem wegen beschehener winterlicher Einquar- tierung in die 2000 Gulden aufgewendet und sich also in eine schwere Schuldenlast geworfen, auch überdies der Gestrenge Georg Bernhard zu Hartingshausen(Hertringshausen), Land- gräflicher Jägermeister in Darmstadt, per donationem regiam den Mönchhof, von dem das Kloster mehrenteils seinen Unter- halt und Beholzung gehabt, eingezogen, auch der Frucht 484 Malter, die das Kloster mit schweren Kosten gebaut, ohne einiges Entgelt von dem Speicher hinweggeführt, so daß das Kloster nicht das geringste Körnlein davon genießen möge (= kann), so will jedoch diesem allem unangesehen noch dazu, wie in Neulichkeit(= jüngst) uns angezeigt worden, das Kloster zu einem Zeughaus gemacht und wir aus der Stadt Mainz in ein anderes Klösterlein transferiert und ein- gewiesen werden.“
Auch der Bürgerschaft fiel es zweifellos nicht leicht, in kurzer Zeit die hohe Brandschatzung aufzubringen. Die erste Teilzahlung leistete sie bereits am 27. Dezember 1631. Bei ihrer Eintreibung verfuhr man wie bei der Erhebung der Schatzung, der herkömmlichen Vermögenssteuer. Für diese war die Bürgerschaft in folgende Gruppen eingeteilt: 1. die Krämer, 2. die Häcker(= Weinbergsarbeiter), 3. die Steuer- leute, 4. die Faß- und Kübelbender, 5. die Werkleute (= Maurer, Steinmetze, Zimmerleute und Leiendecker), 6. die Schröter und Karcher, 7. die Schneider, 8. die Schuster, 9. die
1) A. a. O. S. 61..


