Aufsatz 
Aus der Mainzer Vergangenheit. Aufsätze zur Belebung des Geschichtsunterrichtes : 1. Teil
Entstehung
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forderung erhielten, ist unbekannt. Ihre Lage war dieselbe wie die der Rheingauer.

Außerdem beschäftigten die erzbischöfliche Obrigkeit bereits einzelne reaktionäre Maßnahmen. Am 29. Mai 1525 hatte das Domkapitel an den Statthalter berichtet,¹) Johann Fyerdagh, der Pfarrer von St. Ignaz, seiin seinen predigen, alles zu ufrur dienend, so ungeschicklich, das nichts guts daraus werde und wir(die Domherrn) unser leib, leben und guts in Ferlichkeit steen mussen. In einem Schreiben, das der Statthalter am 26. Juni 1525 an die Hauptleute und Räte in der St. Martinsburg zu Main⸗ richtete,²) befahl er, den Pfarrer von St. Ignaz aufs neue zu verhaften.

In ihrer Hilflosigkeit schicktens) die Mainzer Bürger Ab- geordnete nach Aschaffenburg zu dem Statthalter Wilhelm von Hohenstein und seinen Verbündeten, den Kurfürsten von Trier und der Pfalz. Diese gaben darauf den Zug gegen Mainz auf, nahmen aber die Abgeordneten nach Pfeddersheim mit, wo sie über die Bedingungen der Verzeihung aufgeklärt werden sollten. Hier wurde ihnen mitgeteilt,4) daß sie dem Statthalter aufs neue Treue schwören und den verbündeten Fürsten eine Kriegssteuer von 15 000 Gulden zahlen müßten. Am Samstag nach Peter und Paul, am 30. Juni 1525, er- klärten5) die Mainzer Bürger in besonderer Urkunde, dem Kurfürsten in Zukunft zu gehorchen, ihre Waffen jeglicher Art der Behörde auszuliefern, fürderhin solche nicht zu kaufen und zu tragen, sich zu Vereinigungen ohne Erlaubnis nicht zusammenzuschließen, die schuldigen Strafen dem Kur- fürsten zu zahlen, Zehnten, Steuern und sonstige Lasten jähr- lich regelmäßig zu entrichten, Neuerungssüchtige, von denen sie erführen, der Behörde ohne Verzug anzuzeigen. Am 1. Juli 1525 ritten der Statthalter und 600 Reiter unter Frowein von Huttené) in die Stadt ein. Die Bürger mußten auf dem Tier- markt erscheinen.*) Die 30 Artikel wurden zerrissen, etwa 50 Bürger ins Gefängnis geworfen, 4 von diesen enthauptet, die anderen zum Teil des Landes verwiesen, zum Teil mit Geld-

¹) Herrmann a. a. O. S. 159 f.

²) Herrmann a. a. O. S. 160 Apm. 407. ³) Hennes, Albrecht v. Brandenb. S. 225. 4) Hennes a. a. O. S. 232.

) Joannis a. a. O. S. 330.

) Herrmann a. a. O. S. 168 Anm. 429 erwähnt eine Verschrei- bung, welche die Mainzer Bürger am 1. Juli 1525 Frowein v. IIutten ausstellen mußten.

7) Hennes, Albrecht v. Br. S. 232; derselbe, Die Erzb. v. Mainz 3. Aufl. S. 281 nach einer ungenannten Quelle. Joannis a. a. O. S. 831 gibt nach Latomus keine Zahlen an.