Aufsatz 
Aus der Mainzer Vergangenheit. Aufsätze zur Belebung des Geschichtsunterrichtes : 1. Teil
Entstehung
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3. Die Kosten fürreysen auswendig der stadt werden auf Geistliche und Laien ausgeschlagen. Ausgenommen sind von allen diesen Beschwerungen die Domherrn, ferner sämtliche Pfarrer mit ihren Glöcknern.

Das Abkommen vom 1. Mai beschränkte den Wachtdienst der Geistlichkeit(Artikel 10) auf besondere Fälle, bestimmte aber zugleich den Ort des Erscheinens und setzte die Ge- bühren fest, welche den Wachvertretern zu zahlen waren. Daß das Geld für Reisen(Heereszüge) auf Geistliche und Weltliche ausgeschlagen werden sollte, besagte bereits der Artikel 11. Neu ist die Bestimmung, daß von allen Beschwer- nissen die Domherrn sowie sämtliche Pfarrer mit ihren Glöcknern ausgenommen seien. Zu Verbeugungen vor dem Domkapitel hatte man sich bereits am 27. April verstanden. Von der Bürgerwacht waren seine Mitglieder befreit(Art. 10); ferner konnten sie ihren Wein an Bürger und Fremde ver- zapfen oder verkaufen(Artikel 26). Daß nunmehr sämtliche Pfarrer mit ihren Glöcknern von allen Lasten verschont bleiben sollten, mußte einen besonderen Grund haben. Viel- leicht wollte man sie so zu seelsorgerischer Pflichterfüllung anspornen. Möglicherweise erhielten sie aber auch in dieser Ausnahmestellung den Lohn dafür, daß sie die Bürgerschaft im Kampfe gegen die Privilegien der Geistlichkeit nachdrück- lich unterstützten.

Uber die Ereignisse, die in Mainz nach den Erlassen vom 27. April und 1. Mai 1525 eintraten, fehlen nähere Nach- richten.¹) Der Sieg, den der schwäbische Bundeshauptmann Georg Truchseß von Waldburg am 2. Juni 1525 bei Königs- hofen über die Odenwälder Bauernhaufen errang, war auch für die Mainzer Bevölkerung von entscheidender Bedeutung. Am 12. Juni schrieb er an die gemeine Landschaft des Rhein- gaues u. a. folgendes:²) Ihr habtzuletzt euer Obrigkeit mit ernstlichem Gemüthe und wehrhafter Hand wider alle Ver- nunft zu unziemlichen und unbilligen Verträgen muthwillig- lich nach euerm Willen und Gefallen genöthiget und ge- zwungen, zu merklicher Verkleinerung des Curfürstlichen Standes, Obrigkeit, Hoheit und Gerechtigkeit, Inkommen und Nutzen. Darum riet er ihnen, wenn sie dem Strafzug des Heeres entgehen wollten, sich aufs schnellste zu dem Ritter Frowein von Hutten zu verfügen und sich auf Gnade und Ungnade zu ergeben. Ob die Mainzer eine ähnliche Auf-

1) Abgesehen von der Erklärung des Domkapitels, daß es an der Gefangenschaft der Geistlichen keine Schuld trage. Herrmann a. a. O. S. 159 Anm. 404.

²) Schunk, Beyträge zur Mainzer Geschichte I 239; Hennes, Albrecht v. Br. S. 222.