Aufsatz 
Aus der Mainzer Vergangenheit. Aufsätze zur Belebung des Geschichtsunterrichtes : 1. Teil
Entstehung
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Von den Anstiftern des Aufruhrs sind bekannt:¹) Heinz Fladenbäcker, der das Fähnlein trug; der alte Pedell der Uni- versität, der am 5. November 1527 das Domkapitel um Wieder- einsetzung in sein Amt bat; doch stimmte niemand für ihn seiner großen verwurkung halber, in der beurischen aufrur im capitelhaus und aufm diepmark begangen; der Kärcher Klas von Dotzheim, Hans von Hefftrig und Konrad von Gau- bickelheim, die im Dezember 1530 auf Fürbitte des Kaisers²) in die Stadt wieder aufgenommen wurden.¹) Hans Bader der Lange, Niklas von Egen, Schuhmacher Jakob Heß, Martin, Sohn des Säcklers Agestein, Maler N. von Eppstein, Niklas Fladenbäcker, Niklas Steinmetz, Schneider Philipp von Beyeln- stein, Hans Koch und Hans von Saulheim kamen im Dezember 1530 beim Einzug des Kaisers in die Stadt, wurden aber wieder ausgewiesen.

Aus unbekannten Gründen wurde vier Tage nach dem 27. April, am Montag, dem 1. Mai 1525 ein weiterer Vertrag⁴) zwischen Geistlichkeit und Bürgerschaft abgeschlossen. Seine Bestimmungen sind folgende: 1. Wenn ein Aufruhr in der Stadt entsteht oder diese belagert wird, können sich die Dom- kapitulare nach Belieben verhalten. Dagegen haben die Dom- vikare sowie die Kanoniker und Vikare der anderen Stifte, ferner die Altaristen und gemeinen Priester der Stadt, die Ordenspriester ausgenommen, auf den drei verordneten Plätzen, nämlich auf dem Graben, Dietmarkt oder Brand je nach der Lage ihrer Wohnung mit ihren Dienern wehrhaft zu erscheinen. 2. Auch die Geistlichen sind zum Wache- stehen verpflichtet, doch können sie Bürger für sich ein- stellen. Solche erhalten dann im Sommer für die ganze, im Winter für die halbe Nacht 10 Pf., für einen Tag Torwache 3 Weißpf. Stifts- und Klostergeistlichkeit außerhalb Main⸗ sowie die Klöster innerhalb Mainz zahlen Pauschalsummen.

) Vergl. die tiefgründigen Forschungen von Fr. Herrmann, a. a. O. S. 157 Anm. 399.

²2) Dem deutschen Könige stand als oberstem Gerichtsherrn das Recht der Begnadigung zu, d. h. er durfte bei feierlichen An- lässen aus Milde die Strenge der Gesetze außer Kraft setzen.

3) Auf dem Wege von Augsburg nach Köln weilten Karl V. und sein Bruder Ferdinand im Dezember 1530 zu Mainz.Zu Schiff kamen sie nach Mainz. Die Bürgerschaft, unter den Waffen stehend, und die gesamte Geistlichkeit im Ornat, wohl zwölfhundert Personen, sämtlich am Dom aufgestellt, erwarteten den Kaiser ver- gebens, weil er am unteren Ende der Stadt, an der St. Martinsburg landete. Einen Tag blieb der Kaiser in Mainz. Dann fuhr er auf der schönen, prächtig geschmückten Jacht, die ihm der Kurfürst von Trier entgegengeschickt hatte, nach Boppard. Hennes, Albrecht von Br. S. 277 f.

) Bekannt geworden durch Fr. Herrmann a. a. O. S. 158.