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dem Vizedominus infolge seines Ranges und der sonstigen Amtsgeschäfte unmöglich war. Ihm war daher anvertraut: die Sicherheitspolizei(Stadtmauern, Munition, Wachen, Feuersbrünste, Bettelwesen); die Marktpolizei(Brot- und Fleischverkauf, Holzpreise), die Baupolizei. Er war mit zwei Ratsherrn Untersuchungsrichter über Leben und Tod und hatte Todesurteile, die das weltliche Gericht aussprach, voll- strecken zu lassen sowie dem Vollzug selbst beizuwohnen. Bis gegen Ende des dreißigjährigen Krieges gehörten die Gewaltboten fast ausnahmslos dem Adel an. Nach diesem Zeitpunkte waren sie meist bürgerlicher Abkunft. Der Schatz(ungs)meister erhob die ordentlichen Steuern, z. B. den Herdschilling und die Schatzung, nicht aber außer- ordentliche Auflagen wie die Türkensteuer oder die Reichs- hilfe. Der Zinsmeister sammelte die Abgaben ein, die auf Grundstücken und Gebäulichkeiten lasteten. Auch das Schnitt- geld, das die Gewandschneider für den Gewänderverkauf in ihren Häusern entrichten mußten, erhob er, ebenso das Schnitt- und Standgeld der Wollweber; letztere hielten näm- lich ihre Waren nicht bloß in ihren Häusern, sondern auch an Markttagen auf dem Leichhof, dem Brand und sonst feil. Der Baumeister, der nicht etwa ein Architekt war, handhabte mit dem Gewaltboten und in dessen Namen die Baupolizei, die sich u. a. auch auf die Beschaffung der Baustoffe und ihre Verkaufspreise erstreckte. Ob bereits Erzbischof Adolf (1461— 1475) einen Stadtrat einrichtete, ist ungewiß. 1473 geschieht seiner zuerst Erwähnung. Er umfaßte damals zwölf Mitglieder, die kurzhin die Zwölfer genannt wurden. Sie gingen nicht aus freier Wahl der Bürgerschaft hervor, son- dern der Erzbischof ernannte soviele, als gerade nötig waren, aus einer Anzahl, die der Rat vorschlug. Die einzelnen blieben auf Lebenszeit im Amte, erhielten keine Bezahlung, waren aber von der Schatzung befreit. Ihre ursprüngliche Aufgabe bestand darin, in Beleidigungsklagen der Bürger zu entscheiden, doch auch bei Kriminalfällen wirkten sie mit. Allmählich erweiterte sich ihr Geschäftskreis. Nament- lich waren sie in Ausschüssen tätig. So verwalteten sie das Hospital zum Floß, einzelne Stiftungen, prüften die Be- schaffenheit und das Gewicht des Brotes nach, wirkten bei den Preissetzungen für Fisch und Fleisch u. dergl. mit. Wie verschieden war der Geschäftskreis des früheren und jetzigen Rates! Ersterer entschied zur Zeit seiner Blüte u. a. über Verträge mit Fürsten und Städten, über Krieg und Anleihen. Letzterer war auch in seinem engen Wirkungskreise auf das Strengste überwacht. Er durfte keine Sitzung abhalten, der nicht der Vizedominus oder in seiner Vertretung der Gewalt-


