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ihrer Mitte die 3 Bürgermeister und die 3 Rechenmeister. Der Rat hatte Vollmacht, alles das zu tun und in die Wege zu leiten, woraus der Stadt Ehre und Nutzen erwachsen konnte. Bei Bündnissen mit Fürsten, Herrn und Städten, bei Verträgen, Kriegsfahrten und Anleihen durfte er nur mit Willen und Erlaubnis der Bürger und ganzen Gemeinde handeln. Gerade diese Bestimmung, die keine rasche und feste Entscheidung ermöglichte, war recht bedenklich. Da- neben fehlte es dem neuen Rate an Männern von der Einsicht und dem Weitblick eines Heinz zum Jungen, des älteren Zeitgenossen und Vertrauten König Ruprechts. Schließlich veranlaßte die Schuldenlast die Stadt des öfteren zu vor- sichtigen und halben Maßregeln. Denn nach dem damaligen Rechte waren auch die einzelnen Bürger für ihre Gesamtheit haftbar. So erwirkte das Speyerer Domkapitel gegen die Stadt Mainz wegen rückständiger Zinsen die Reichsacht und das päpstliche Interdikt. Im Hinblick auf diese Strafen schreibt der Rat im Jahre 1450 an die Mainzer Geistlichkeit: „Wegen der Acht wagen wir uns nicht auf das Land, sondern wir müssen uns wie gefangene Leute zu Hause halten, was uns nur zum Verderben gereicht; außerdem werden wir der päpstlichen Briefe wegen umhergejagt und an Orte und Städte vorgeladen, wo wir weder des Leibes noch des Gutes sicher sind.“ Was nutzte es die Stadt, wenn sie das Speverer Domkapitel befriedigte? Sofort meldeten sich andere Gläu- biger und veranlaßten dieselben oder ähnliche Strafen. Die finanzielle Lage von Mainz war unhaltbar geworden und drängte zu einer Entscheidung. Sie erfolgte bei einem Anlaß und in einer Weise, die Rat und Bürgerschaft nicht voraus- sehen konnten.
Am 18. Juni 1459 wählten vier von sieben Domherrn den bisherigen Domkustos Diether Grafen von Isenburg-Büdingen zum Mainzer Erzbischof. Seine Politik und die Nichterfüllung der übernommenen Geldverpflichtungen bestimmten Papst Pius II., am 21. August 1461 Diether abzusetzen und den Domherrn Adolf Grafen von Nassau, auf den 1459 drei Stim- men gefallen waren, im Einvernehmen mit Kaiser Friedrich IV. zu seinem Nachfolger zu ernennen. Da ersterer nicht zurück- trat, begann der Bistumsstreit. In ihm bemühte sich Diether wie Adolf um die Bundesgenossenschaft der Stadt Mainz. Sie entschied sich am 2. Dezember 1461 für den Isenburger; denn von seiner Seite winkten die größeren Vorteile. U. a. sollten die Mainzer Geistlichen in Zukunft ebenso wie die eingesessenen Bürger Ungeld bezahlen, d. h. auch von den eingeführten und verkauften Lebensmitteln Abgaben an die Stadt entrichten. Den Bürgern und Einwohnern von Main⸗


