Aufsatz 
Aus der Mainzer Vergangenheit. Aufsätze zur Belebung des Geschichtsunterrichtes : 1. Teil
Entstehung
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Alten(alte Ratsherren), wie sie in der Folgezeit auch ge- nannt wurden, zwar ihr Gaden- und Hausgenossenrecht, aber hinsichtlich der Zusammensetzung des Rates mußten sie Zugeständnisse machen. Von den 53 Mitgliedern, aus denen in Zukunft der Rat bestand, sollten 29 den Geschlechtern und ebensoviele den Zünften angehören. Die Geschlechter schritten nur dann zur Neuwahl, wenn einer ihrer Ratsherrn mit dem Tode abging; denn diese waren auf Lebenszeit gewählt, während die zünftigen Ratsherren alljährlich vier Wochen nach Ostern aufs neue gekoren wurden.

Die Zünfte hatten damit in Mainz das gleiche erreicht, was sie um dieselbe Zeit in anderen Städten durchsetzten. Es herrschte nun zwischen ihnen und den Geschlechtern bis 1411 Friede. Zu Beginn dieses Jahres verlangten die Zünfte, alle, die von Herrn Lehen inne hätten, sollten aus dem Ratéeé austreten. Diese Forderung war nur gegen die Geschlechter gerichtet. Sie sollten auch die drückende Stadt- schuld verantworten und abtragen. Es kamen, wohl durch die Bemühungen der Nachbarstädte, Vergleiche zustande, aber sie waren nicht von Dauer, weil die Finanzlage der Stadt infolge der wachsenden Schuld immer unerträglicher wurde. Durch die Rachtung(Streitschlichtung) vom 28. Mär⸗ 1430 behielten zwar die Alten ihre Rechte an Münze und Gaden, sie durften jedoch nicht mehr die Hälfte der Rats- stellen besetzen, sondern nur noch 12 von 36; von den 3 Bür- germeistern und 3 Rechenmeistern ernannten sie nur je 1. Eine neue Rachtung trat am 20. November 1437 in Kraft. Für- derhin sollte der Rat aus 23 Mitgliedern bestehen, zu denen die Alten und die Zünfte oder die Gemeinde je 14 stellten; die Stadtämter fielen beiden je zur Hälfte zu. Den Ge- schlechtern, welche wieder wie 1332 mit den Zünften gleich- berechtigt waren, blieben ihre Freiheiten sowie Gaden- und Münzrechte. Auch zur Tilgung der Schuldenlast wurden von den Städtefreunden sie waren aus Worms, Speyer, Frank- furt und Oppenheim geeignete Maßregeln getroffen. Den- noch mußte 6 ½ Jahre später, zu Ostern 1444, ein Ausschuß des Rates unter Zuziehung der Städtefreunde feststellen, daß die Stadtschuld wiederum beträchtlich gewachsen war. Doch auf Abstellung dieser Mißstände allein kam es der Gemeinde nicht an. Jhre Wortkührer, zu denen der Stadtsyndikus Dr. jur. Konrad Humery, der spätere Gläubiger Gutenbergs, gehörte, trugen sich mit ganz anderen Plänen. Die Geschlech- ter sollten alle Vorrechte verlieren und die Handwerker allein den Rat besetzen. Bei der Neuwahl, die am 30. Novem- ber 1444 vor sich ging, schien das Ziel erreicht. Der neuè Rat bestand nur aus 29 Handwerkern. Sie wählten jährlich aus