8
Am 25. Juni 1317 stattete König Ludwig der Bayer diesen Lagerraum von Kaufmannsgütern mit besonderen Vorrechten aus. Doch der wirtschaftliche Aufschwung der Stadt schützte nicht vor Mißgriffen in der Politik. 1328 begann der Bis- tumsstreit zwischen Erzbischof Heinrich III., dem Kandidaten des Papstes, und Baldewin, dem Erzbischof von Trier, den das Mainzer Domkapitel zum Verwalter des Erastiftes er- wählt hatte. Mainz nahm für ersteren Partei. Um letzteren bei Belagerung der Stadt aller Stützpunkte zu berauben, zerstörte die Bürgerschaft das Stift St. Viktor sowie die Abteien St. Alban und St. Jakob. Am 29. Januar 1332 wurde sie zwar durch Ludwig den Bayer von der Reichsacht los- gesprochen, aber zu einer sehr beträchtlichen Geldstrafe und zum Wiederaufbau der vernichteten Gebäulichkeiten ver- urteilt. Als nun die Stadt zur Aufbringung des notwendigen Geldes die Lebensmittel in höherem Maße zu besteuern gedachte, verlangten die Handwerker, die in Zünften ver- einigt waren, bei derartigen Maßregeln durch ihre Abgeord- neten mitstimmen zu dürfen.
Es herrschten nämlich seit Siegfrieds Privileg in Main- nur die Geschlechter. Dies waren erbangesessene Grund- besitzer mit bestimmten Vorrechten. Sie konnten belehnt werden. So verpfändete König Karl IV. dem Mainzer Bürger Heinz zum Jungen, der zur Zeit mit dem Reichsschultheißen- amt in Oppenheim belehnt war, am 3. Januar 1354, 50 Pfund Heller auf die Bede und Steuer daselbst. Aus den Geschlech- tern gingen die Hausgenossen hervor, die dem Erzbischof als Münzherrn das Silber für die Münze lieferten und den, Geldwechsel besorgten. Auch das Gadenrecht oder das Recht des Gewandschnittes stand ausschließlich den Geschlechtern zu. Auf dem Platz, den heute Querschiff und Westchor des Domes einnehmen, standen vordem zum Teil die Gaden oder Verkaufsläden der Gewandschneider. Deshalb verlieh ihnen Erzbischof Siegfried III. 1239, in den Tagen, da das West- chor eingeweiht wurde(4. Juli), eine andere Stätte bei dem Dom, auf der sie 48 neue Gaden errichten durften.
Die Zahl der Geschlechter betrug im ganzen etwa 125; ihnen standen 1332 58 Zünfte¹) gegenüber, die nicht mit Unrecht Anteil an der Stadtverwaltung begehrten. Denn seit dem 13. November 1244 besetzten die Geschlechter die Rat- stellen allein und zwar ausschließlich mit Männern aus ihrer Mitte. Durch den Vertrag vom St. Katharinenabend (24. November) 1332 behielten die Geschlechter oder die
1) Schrohe, Aus der Geschichte der Mainzer Zünfte, Festschr. des Kath. Gesellenvereins Mainz 1926 S. 13—44.


