Aufsatz 
Emund Rokoch. Ein Mainzer Kaufmann und Beamter des XVII. Jahrhunderts : 6. Teil. Schluß
Entstehung
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Kroppe, kurfürstlicher Rentenbeamte und domkapitularischer Speichermeister, Eigentümer des Anwesens. Doch erwuchsen ihm aus dieser Erwerbung Schwierigkeiten. Das zeigt die Bittschrift¹), die Kroppe vor dem 23. Januar 1748 an den Kurfürsten richtete. Ihr Inhalt ist folgender: Als das„auf dem Flachßmarck(fälschlich statt Heumarkt) dahier neben dem Römischen Kayßer gelegene kleine Rohkochische Hauß“ jüngsthin gerichtlich versteigert wurde, fiel es Kroppe als Meistbietendem zu. Dieses zeigte er durch Memoriale dem Kurfürsten an und bat um dessen Konsens. Er erhielt aber wider Erwarten von der kurfürstlichen Regierung den Be- scheid, er solle sich allenfalls durch Annahme der Bürger- schaft zu diesem Kaufe qualifizieren. Auf dieses Ansinnen bemerkt nun Kroppe in der Bittschrift, er sei bereits 12 Jahre ohne alles Entgelt auf der Rente tätig, daneben diene er dem Domkapitel als Speichermeister. Auf seine Anfrage habe letzteres erklärt, daß es ungern sehe, wenn er sich in die Bürgerschaft begebe. Andererseits besitze er(Kroppe) kein eigenes Haus und das von dem Liebfrauenstift gemietete könne ihm täglich gekündigt werden; dann komme er mög- licher Weise in eine üble Lage, da er infolge des Speicher- meisteramtes in der Nähe des Domes seine Wohnung haben müsse. Derartigen Ungelegenheiten habe er durch Ankauf des Rokochischen Hauses vorbeugen wollen und dabei in der Zuversicht gelebt, der Kurfürst werde zur Erwerbung des Hlauses seine Zustimmung geben. Denn er habe ihm 12 Jahre treu gedient, ohne einen Heller dafür zu erhalten; außerdem sei„besagtes Hauß von denen Rohkochischen new erbawet wordten und noch nie in bür- gerlichen händen, mithin auch nicht bürger- lich gewesen“. Daher werde durch den Kauf niemand verkürzt; auch sei er(Kroppe) bereit, für dieses Haus gleich anderen die bürgerliche Schatzung zu tragen, von dem Servis aber, der Einquartierung und sonstigen bürgerlichen Diensten sei er außer Kriegszeiten befreit, gleichviel ob er in einem gelehnten oder eigenen Hause wohne. Ueberdies habe seine Schwiegermutter vor Zeiten in Mainz ein bürger- liches Haus besessen, nämlich das Bierhaus zum Wolf auf der Holzgasse; dieses jedoch habe deren Vormund, als sie erst 15 Jahre alt gewesen sei, angeblich des besseren Nutzens halber, gerichtlich versteigern lassen. Seine Schwie- germutter müsse es unter diesen Umständen schmerzalich

1) Mainzer Stadtbibliothek, Bauakten, Flachsmarkt. Prof. Dr. Heidenheimer machte den Verfasser gütigst auf das Abktenstück aufmerksam.