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er durch besonderen kurfürstlichen Akt zum Rentmeister bestellt und zwar nicht in Mainz, sondern in dem Amte Wies- baden, das damals dem Mainzer Kurfürsten gehörte(Vergl. S. 44). Außer diesem Bruder Gerhard hatte die Gemahlin Rokochs noch einen zweiten, Kaspar, der in der Schweden- zeit, d. h. zwischen 23. 12. 1631—9. 1. 1636 gestorben war. (Vergl. das Folgende.)
Rokoch setzte sich inbetreff des Vermögens seiner Frau, wie weiterhin gezeigt wird, erst nach dem Tode seines Schwagers Gerhard(† 1647 nach dem Album civicum, Mainz. Standesamt) und seiner Schwiegermutter(† 25. 10. 1648) aus- einander. Denn am 9. Juli 1649(Protoc. judicii Elect. 1641—50 fol. 75a 76 b, Mainz, Stadtbibl.) kam vor dem weltlichen Richter des kurfürstlichen Stadtgerichtes in Mainz zwischen dem Rentmeister Rokoch und seiner Gattin Anna Katharina einerseits und Frau Christine Eichhorn, der Witwe des Rats- verwandten Gerhard Eichhorn, sowie dem Meister Kaspar Koch, Bäcker am Schmiedpförtlein als Vormund von Gerhards Kindern erster Ehe, Elisabeth, Katharina, Barbara und Johann Wilhelm, anderseits, vorbehaltlich der Ratifikation durch den Domkustos als Kämmerer, ein Vergleich und' eine Zession in folgender Weise zustande: Gerhard Eichhorn hat sich vorlängst als völliger Erbe seines Bruders Kaspar, der in den schwedischen Kriegszeiten verstarb, dessen ganze Verlassen- schaft angemaßt, dessen sämtliche Dokumente, Aktivschulden, Mobilien sowie das ganze Silbergeschirr an sich genommen und in der Folgezeit der einzigen Tochter seines verstorbenen Bruders Matthaeus, der jetzigen Gattin des Rentmeisters, nichts davon zukommen lassen; außerdem hat Gerhard Eich- horn die Behausung auf dem Leichhof allein benutzt, dieselbe als alleiniger Herr häuslich bewohnt, nach seinem Gefallen und Belieben anderweitig verlehnt und den Hauszins ohne jede Verrechnung zu seinem Vorteil verwendet, und doch hätte der Frau Rentmeister an diesem Hauszins Anteil zuge- standen; schließlich hat Gerhard noch 300 und etliche Gulden von Rokoch entliehen, ohne daß sie diesem bisher zurück- erstattet wurden. Bei der Abrechnung nun, die vor dem weltlichen Richter und den am Schlusse genannten Zeugen erfolgte, blieben die Witwe und Kinder Gerhard Eichhorns die Restsumme von 875 fl., den fl. zu 30 Alb. gerechnet, schuldig. Da jedoch die Familie Gerhards, abgesehen von dem Haus auf dem Leichhof, etlichen Morgen Aecker und Weingärten vor der Gaupforte samt dem Gute zu Biebrich“),
1) Am 19. Oktober 1646 nahmen Johann Kaspar Decker, gewesener kurf. Einspänniger in Mainz, und Johann Adam Wagner,


