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fallsigen hohen Preise; er hat aber auch ergründet, welche Umstände die Preise steigern, und beobachtet, wozu das vom Vicedominus befürwortete Verbot des Mehlhandels führt. Er urteilt auf Grund seiner Erfahrungen, und diese lassen ihn auch die Gefahren erkennen, die anscheinend geringfügige Unregelmäßigkeiten in sich bergen. Darum erhebt er warnend seine Stimme und sucht durch den Hinweis auf bereits ein- getretene Uebelstände bevorstehende fernzuhalten. Die er- gänzenden Ausführung des Vicedominus lassen sich denen eines juristischen Aufsichtsrates, jene des Rentmeisters denen eines technischen Beamten oder Sachverständigen ver- gleichen.
Auch im allgemeinen erweitert Rokochs Gutachten unser Urteil über seine Persönlichkeit. Er ist Beamter; als solcher wacht er über die Interessenseines Herrn. Er will nicht, daß sich die Kasteler den Rentenabgaben ent- ziehen. Das Ansehen und der Vorteil seines Gebieters macht es ihm bedenklich, die Müller anders zu behandeln als die Wein- und Bierwirte, die Metzger und Bäcker. Rokoch ist Beamter, aber er befindet sich nicht in sklavischer Abhängig- keit von seinem Herrn und seinen Vorgesetzten. Er wagt es, dem Entwurfe der neuen Müllerordnung zu widersprechen, obwohl dieser von dem Kurfürsten gutgeheißen war. Auf der anderen Seite scheut er sich nicht, Erlasse der kurfürst- lichen Regierung einer abfälligen Beurteilung zu unterziehen. Etliche Male, so bemerkt er, ist der Mehlhandel auf der Rente untersagt worden, aber das Verbot konnte nicht aufrecht erhalten werden. Rokoch ist Beamter; aber er liebt die Verordnungen nicht um ihrer selbst willen, sondern insoweit sie durchführbar sind. Deshalb verwirft er die Forderung, daß das Mehl innerhalb 24 Stunden zu liefern sei;„die Lieferung, sagt er, kan so sricte nicht beobachtet werden“. Ebensowenig kann er es billigen, daß die Müller- knechte unmittelbar an dem Tage des Dienstantrittes vereidigt werden; die Verpflichtung zu Anfang des Vierteljahres hält er hier ausreichend. Strenge Verordnungen er- scheinen Rokoch nur dann gerechtfertigt, wenn andere Mittel versagen. Er will nicht die Fruchtsäuberung durch Eide und Visitationen erzwingen, son- dern dadurch herbeiführen, daß die Mahlgäste selbst dafür sorgen, die Aufsicht führen und diese beschwerlichen Dienste nicht unbelohnt lassen. Wenn die Müller den Molter nicht versteuern müssen, sagt er bei einem anderen Punkte, dann wird man vieler Verdrießlichkeiten überhoben sein. Rokoch ist Beamter; aber er hat außerordentliches Ver-


