Aufsatz 
Emund Rokoch. Ein Mainzer Kaufmann und Beamter des XVII. Jahrhunderts : 6. Teil. Schluß
Entstehung
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363 Seite beurteilt Rokoch die Bestimmung in dem Entwurf der neuen Müllerordnungi), daß die Müllerknechte sogleich nach. ihrer Annahme zum Vicedominus geführt werden sollten, da- mit sie den Fid leisteten. Er erklärt geradeso, wie es die Müller in ihrer Fingabe wünschten, daß es genüge, wenn die Knechte alle OQuartale d. h. an allen Quartalanfängen in Pflicht genommen würden; er fügt ebenso kurz wie treffend hinzu ²)und wurden(dann) auch eher standt halten.

Wenn auch Rokoch bei den besprochenen Punkten offen und tatkräftig für die Müller eintritt, so darf daraus doch nicht geschlossen werden, daß er bedingungslos und ohne Einschränkung deren Forderungen befürwortet. In Puhkt 5 ihrer Fingabe wiesen die Müller darauf hin), daß es ihnen über alle Maßen schwer falle, das zu versteuern, was sie in ihrer Haushaltung verbrauchten; sie lebten allein von dem Molter und dieser sei ja bereits durch die Mahlgäste ver- steuert; sie halten es für unbillig, daß von einer Sache dop- peltes Rentengeld erhoben wird. Diese Bemerkung hat zu- nächst etwas sehr Einleuchtendes. Und doch wird sie von Rokoch sofort entkräftet. Wenn die Wein- und Bierschenken, so führt er aus¹), für das Getränk, die Metzger für das Fleisch und die Bäcker für das Brot, das sie in ihrer Haushaltung verbrauchen, Rentengebühren entrichten müssen, so wird die Regierung schwerlich die Müller von der Versteuerung dessen, was sie an Mehl bedürfen, befreien können; es müßte denn sein, daß den Kurfürsten besondere Erwägungen leiteten. Aber auf der anderen Seite ist Rokoch gerecht genug, um anzuer- kennen, daß dieser Vorteil, den die Landmüller unter gün- stigeren Verhältnissen genießen, eher den Stadtmüllern zu- komme, da sie ohnedies mehr Beschwernisse und weniger Nutzen hätten. Darum kommt er trotz des anfänglichen Be- denkens, das ihm als Rentmeister ja aufstoßen mußte, zu der Ansicht, es wäre am besten, wenn man die Stadtmüller wie die auf dem Lande halte, weil der Molter bereits von den Mahlgästen versteuert sei und so viele Verdrießlichkeiten vermieden würden. Bei letzteren kann er nur an solche ge- dacht haben, welche durch die Kontrolle und durch Betrü- gereien entständen.

Der Vicedominus wie Rokoch beschränkte sich nicht darauf, zu der Eingabe der Müller Stellung zu nehmen, son- dern jeder von beiden berührte solche Verhältnisse, über die man sich seiner Meinung nach vor Einführung der neuen Müllerordnung klar werden mußte. Der Vicedominus gibts)

1) S. 345, Punkt 7. 2) S. 345, Z. 9 v. u. 3) S. 349. 4) S. 345, Punkt 5. 5) S. 343, Z. 10 v. u.

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