Aufsatz 
Emund Rokoch. Ein Mainzer Kaufmann und Beamter des XVII. Jahrhunderts : 6. Teil. Schluß
Entstehung
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Vicedominus einen Mittelweg; er schlug vor, in Anbetracht dessen, daß die Frucht oftmals unsauber sei, solle ein für allemal der Molter auf 15 Pfund festgesetzt werden; er hal- bierte den Unterschied, der zwischen den beiden Forderungen bestand. Er nahm also auch in dieser Beziehung dieselbe vermittelnde Stellung ein, die er auch bei dem dritten Punkte¹), beobachtete. Umgekehrt ist Rokochs Haltung in dieser Frage noch entschiedener als in der vorhergehenden, d. h. bei Punkt 3. Wiederum beginnt er mit einem scharfen Hinweis auf das Herkommen. Seit Menschengedenken, so sagt er'?), sei den Müllern ein Molter von 14 Pfund gegönnt worden, obwohl es die seitherige Müllerordnung anders bestimmte; dazu seien bei unreiner Frucht weitere 4 Pfund gekommen. Dann gibt er die bereits erwähnten*) Mittel an, welche eine Abgabe für unreine Frucht überflüssig machten. Dieses vorausgesetzt, müsse sich der Müller mit einem Molter von 14 Pfund begnügen. Und nun erläutert er den Wert des Molters. Wenn das Malter Frucht einen Gulden kostet, so beträgt der Mahllohn, bestehend in 14 Pfund Frucht, etwa 4 Kr. Um das Geringe dieser Entschädigung recht deutlich zu machen, führt Rokoch in klarem Bilde alle die Leistungen der Müller vor, die mit 4 Kr. vom Malter entgolten werden. Der Müller muß die Frucht bei dem oft weit entfernt woh- nenden Besitzer mit seinem Fuhrwerk abholen, daselbst oft 50 Treppenstufen heruntertragen und mit demselben Aufwand an Zeit, Mühen und Geschirr wieder abliefern. Auf der Mühle schüttet er die Frucht sechsmal auf. Von allem anderen abgesehen, kann der Müller Wagen und Pferde nicht ent- behren. Aber damif sind die Betriebsunkosten der Müller noch nicht alle angegeben.Die vernunfft muß hierüber urtheilen, so ruft Rokoch aus, wann die kleinen Mühlen, die etwann 8 hochst und weniger mltr in 24 Stunden zwingen und mahlen konnen, ob Es möglich zu thun sey und bestehen kan, daß zu 60 biß 100 mltr Pfacht entrichten mögen unnd auch davon leben, sich und sein gesindt ausbringen konnen und ob bey so thanen Nutzen auszukommen sey oder nicht. Es bezweifelt also Rokoch die Möglichkeit, daß die Müller bei so geringem Einkommen überhaupt bestehen können; sollte dies, freilich nicht ohne große Entbehrungen, dennoch der Fall sein, so ergibt sich doch notwendig, daß der Molter von 14 bezw. 18 Pfund keinen Abstrich verträgt. Und das wollte ja Rokoch mit seinen Ausführungen erweisen. Gewiß hatten bereits die Müller in ähnlicher Weise gefolgert'), in-

1) S. 343, Z. 21 v. o. 2) S. 344, Punkt 3. 3) S. 344, Z. 2 V. u. 4) S. 349, Punkt 6. 1