357
ist es für die Stadt und den Kurfürsten sehr schädlich, daß die Müller vor der Stadt wöchentlich ihr Mehl nach Wei- senau, Laubenheim und Bodenheim bringen, bei dem Verkauf verbotene und nicht herkömmliche Wagen benutzen und die Preise nach Belieben festsetzen. Ferner erscheint es Rokoch als Nachteil, daß die Müller Mainz verließen, die sich vordem der Ginsheimer Rheinmühle bedienen mußten. Endlich rech- net er es zu den Mißständen, daß jetzt in Kastel den Bürgern und Bäckern, die sich vordem der Rente bedienten oder ihr eignes Korn zur Mühle brachten, fremde Müller aus dem Nassauischen und anderen Orten zum Nachteil des Kurfürsten und der Stadt Mainz Mehl feilbieten und auf einer dazu errichteten Mehlwage auswiegen und verkaufen. Dieses, S0 schließt Rokoch seinen Bericht, ist hoch zu strafen und nicht zu dulden; denn wenn diesem Verkauf nicht gesteuert wird, so kommt es dazu, daß auch noch andere Gegenstände feil- geboten werden, grade so wie das Salz bereits gegen altes Herkommen und im Widerspruch mit der Stapelordnung jedermann ausgemessen und verkauft wird.
Von den vier Gutachten Rokochs, die in dieser Arbeit mitgeteilt wurden, ist das vorstehende zweifellos das wert- vollste; denn es bestätigt einzelne Eigenschaften, die wir dem Rentmeister auf Grund der anderen Gutachten zuerkennen müssen; außerdem erweitert es wesentlich unser Urteil über diesen so eigenartigen Mann.
Große Einsicht in die geschichtliche Entwicklung der Ver- hältnisse, sachliche Beurteilung der augenblicklichen Zustände,
orwerben, daß sie sich selbst erhalten können. Der Stadtrat müßte solchem fremden Gesinde oder Müllern, durch deren Untreue und Unvorsichtigkeit das Mahlwerk täglich abnehme und Reparaturen nötig mache, vertrauen. Außerdem könne auf dem Rhein in keiner Weise wie in Bachmühlen Mehl gemahlen werden, so daß in ersterem Falle nur der halbe Ertrag von dem n Bachmühlen erzielt werde. Ferner seien in wenigen Jahren verschiedene Rheinmühlen ganz rui- niert und darum von neuem erbaut worden, so daß der jährliche Nutzen die Unkosten nicht decke. Da nun aber die Notwendigkeit besteht, mehr Mühlen zu bauen, so wäre„meine unvorgriffliche Meinung“, in diesem Falle nicht auf Nutzen oder Schaden, sondern auf die Unentbehrlichkeit zu sehen. Daher möchte die Erbauung mehrerer Mühlen anbefohlen werden, jedoch mit dieser gnädigsten Konzession, daß, wenn neue oder andere durch Eisgang oder Unglück zu Grunde gehen und ein Hauptbau erforderlich sei, der Ertrag dazu aber nicht hinreichend sei, alsdann das Zinsamt, welches ohnedies „Zu der gemeinen Statt nutzen gewidmet ist“, zu Hülfe komme und zwar solange, bis man aus den Mitteln des bürgerlichen Hospitals soviel zusammenbringen könne, daß man gegen Erstattung der ersten Unkosten demselben die Mühle zu besserer Manutenenz zueignen könne.(Staatsarchiv Würzburg, Mainz Korr. XI. Faszikel No. 199, Aktenstück 11, ohne sonstige Angaben.)


