Aufsatz 
Emund Rokoch. Ein Mainzer Kaufmann und Beamter des XVII. Jahrhunderts : 6. Teil. Schluß
Entstehung
Einzelbild herunterladen

356

sie unterstehen vielmehr dem Vicedominus, dem Gewaltboten und dem Polizeiamte. Vor die Rente gehören nur die Un- zuträglichkeiten, die sich bei dem Kauf und Verkauf von Frucht und Mehl sowie bei Streitigkeiten über die Güte der Ware ergeben. Bisher hatte die Rente auch, den Fruchtkauf nach der Mehltaxe zu regeln. Diese Sache kann aber in Zukunft dem Rate zugewiesen werden, da ihm bereits die Brottaxe übertragen wurde.

Ein anderer Berührungspunkt zwischen der Rente und den Müllern ist durch den Mehlhandel gegeben. Seit undenk- lichen Zeiten haben die Müller im Burgbann Mainz sowie in Heidesheim dem derzeitigen Vicedominus und der Rente geloben müssen, die Rente stets genügend mit Kaufmehl zu versehen. Dieses soll dann zu dem festgesetzten Preise für die Zünfte und armen Bürger, die keine Frucht zum Mahlen haben, besonders zur Herbst- und Winterszeit, käuf- lich sein; denn dann stehen allerwärts die Wasser und damit die Mühlen still und aus den fremden Herrschaften, in deren freiem Willen es liegt, ob sie nach Festsetzung des Preises etwas einführen lassen wollen oder nicht, kommt kein Mehl nach Mainz. Wenn man nun so führt Rokoch auf Grund dieser tatsächlichen Verhältnisse weiter aus den Müllern in und um Mainz den Mehlhandel verbietet, die fremden Müller aber aus irgendwelchen Ursachen mit ihrem Mehle ausbleiben, wie das grade die Pfalz seit 2 Jahren getan hat, so wird nach Rokochs Ansicht unter den Armen und dem unnützen Gesindel ein solcher Mangel eintreten, daß ehrliche Leute für ihre Vorräte in den Häusern fürchten müssen. Kommt dann schließlich ein armer Handwerksmann oder Taglöhner in den Besitz von Frucht, so muß er, wie es jetzt der Fall ist, in den Mühlen vor den hohen geistlichen und weltlichen Herrn zurückstehen. Aus den genannten Gründen wird also die Not nur noch größer, wenn den Müllern in der Nähe von Mainz untersagt wird, Mehl nach der Stadt zu bringen und mit diesem daselbst zu handeln. Ein solches Verbot, so sagt Rokoch in seinem Gutachten weiter, ist etliche Male erlassen worden; es konnte aber nicht aufrecht erhalten werden. Denn vor allem besitzt das Erzstift und die Stadt Mainz nicht genug Mühlen); außerdem

1) Auf Grund dieser Erkenntnis forderte die kurfürstliche Regierung Gutachten darüber ein, wie dem Uebelstande abzuhelfen sei. Ein Ungenannter erstattete folgenden Bericht:

Die Ratsverwandten finden verschiedene Ursachen, warum es beschwerlich fällt, aus den Mitteln der Stadt mehr Rheinmühlen zu bauen. Eine der vornehmsten ist die, daß die Müller, welche ihre eigenen Mühlen bewohnen und selbst Hand anlegen, kaum soviel