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fleißige Visitation Mißständen in dieser Beziehung vorgebeugt werden. Damit aber die Müller nicht behaupten könnten, sie hâtten schlechtes Korn empfangen, sollten sie auf Fehler der Frucht gleich beim Fassen aufmerksam machen, anderen- falls dem Mahlgast gutes Mehl liefern müssen. Weil oftmals die Frucht sehr unsauber sei, solle bei dem dritten Posten eine Moderation auf 15 eintreten; bei dem vierten Punkte der Müllerordnung, betreffend das nächtliche Mahlen, könne es belassen werden. Uber den fünften Punkt vermöge die kurfürstliche Kkammer den besten Ausschlag zu geben. Die bei dem 6., 7., 8. und 9. Posten gemachten Einwände seien derart, daß es bei dem Seitherigen gelassen werden könne; nur dürften die Mühlknechte mit Fug von dem Manhlgast nichts fordern, weil ihr Lohn in dem Molter schon ent- richtet sei.
Da dem Vicedominus über die entworfene Ordnung hinaus noch einige Sachen»zu Gemüte gingen«, so erlaubte er sich an diese zu erinnern. 1. Es sei notwendig, nicht allein die Müller und ihre Mahlknechte, sondern auch die Renten- bedienten und Mehlwieger, soweit sie mit der Müllerordnung zu tun hätten, darauf zu beeidigen. 2. Die Mehlwage, die Register und die Mühlen sollten alle Quartale visitiert werden. Sodann gebe er, der Vicedominus, dem Kurfürsten zur Uber- legung anheim, ob es nicht ratsam sei, daß die Müller in und nächst der Stadt d. h. der Müller der Altmünsternonnen, des Rentmeisters, der Rheinmühle sowie der Mühlen am Hartenberg und zu Dahlheim angewiesen würden, den Mehlhandel auf der Rente ganz einzustellen und lediglich um den Molter zu mahlen; denn durch den Mehlhandel dieser Müller werde der Kauf oft ohne Not ersteigert. Sollte der Kurfürst mit diesem Vorschlag einverstanden sein, so müsse man mit dem Domkapitel und dem Kloster Dalheim, weil diesen»die harte Mühle« zuständig sei, in Beziehung treten. Es könne ferner die vorige Müllerordnung, soweit sie den ehrbaren Wandel betreffe und der neuen nicht wider- spreche, wohl bestehen und konfirmiert werden.
Unter denen, die der Vicedominus bei den Verhand- lungen mit den Müllern, Bäckern und Bierbrauern heranzog ¹), ist der Rentmeister Rokoch nicht genannt. Den- noch gab er, wohl vom Kurfürsten unmittelbar aufgefordert, ein ausführliches Gutachten ²) ab. Er führt darin folgendes aus: 1. Es ist unbillig und unausführbar, daß die Müller den Mahlgäâsten die Säcke stellen sollen. Der Hof hat zwar vor undenklichen Zeiten eingeführt, daß er das
1) Anfang von Aktenstück 6. 2) Aktenstück No. 12 S. 344.


