Aufsatz 
Emund Rokoch. Ein Mainzer Kaufmann und Beamter des XVII. Jahrhunderts : 3. Teil
Entstehung
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als umsichtiger Fachmann und sachlicher Beurteiler der Verhältnisse erwiesen hatte. Zu einer Charakteristik Rokochs und diese bildet die Zielleistung der vorliegenden Studien ist demnach eine Untersuchung über Rokochs Anteil an der neuen Rentenordnung unentbehrlich.

Freilich der Weg, der hnierbei eingeschlagen werden muß, ist sehr weit und schwierig. Wäre der Verfasser imstande gewesen, die neue Rentenordnung von 1674 und deren Voraussetzung, d. h. die Rentenordnung von 1601, an irgend einer Stelle im Wortlaut zu veröffentlichen, so hätte sich seine Aufgabe in der vorliegenden Abhandlung wesentlich einfacher gestaltet. Doch diese Möxglichkeit fehlte.

So blieb denn nur folgendes Verfahren übrig: Es werden zunächst die einzelnen Artikel der Rentenordnung von 1601 ihrem Inhalte nach wiedergegeben. An jeden von diesen reiht sich die betreffende Stelle des Rentenberichtes sowie der Feststellungen, welche durch den Hofrat bei der ersten Sitzung und bei der zweiten Beratung erfolgten. Diesen dreifachen Anderungs- und Verbesserungsvorschlägen schließt sich dann der entsprechende Abschnitt der neuen Renten- ordnung und allenfalls ein Urteil über das Verhältnis der betreffenden alten und neuen Bestimmungen an.

Das beschriebene Verfahren bietet keine Schwierigkeiten hinsichtlich des Rentenberichtes und der Erörterungen, welche der Hofrat bei seinen beiden Tagungen anstellte; denn alle drei Aktenstücke folgen Punkt für Punkt den Artikeln der alten Rentenordnung. Die neue Rentenordnung dagegen kennt keine Einteilung nach Artikeln, sondern faßst vielfach eine Anzahl Bestimmungen unter einer OUberschrift zusammen, ohne sich um die Artikelfolge der alten Rentenordnung zu kümmern. Um die unterschiedliche Auffassung darzulegen, wie sie zwischen den einzelnen Artikeln der beiden Ord- nungen besteht, mußten die Bestimmungen der neuen Rentenordnung nach den Artikeln der alten geordnet, mithin auseinander gerissen werden. Doch soll eine Ubersicht am Schlusse des ganzen Kapitels zeigen, welchen Gedankengang die neue Rentenordnung mit ihren Vorschriften einhielt.

2. Die in Betracht kommenden Aktenstücke. a) Anfang und Schluß der Rentenordnung ¹) vom 9. August 1601. Der Kurfürst Johann Adam bekennt, daß bei seinem Regierungsantritt allerlei Mängel und Unregelmäßigkeiten auf

1) Kreisarchivx Würzburg, Ingroßaturbuch Johannis Adami Com. IIl fol. 12 b 292