D. Die Rentenordnung von 1674 in ihrem Verhält- nis zu der älteren von 1601; Rokochs Anteil an der Neubearbeitung.
1. Die Rentenordnung von 1674, verglichen mit jen von 1601.
1. Vorbemerkungen.
Von August bis Dezember 1673 arbeitete die kurfürst- liche Regierung an der neuen Kaufhausordnung; am 10. März 1674 wurde sie dann veröffentlicht“). Fast gleichzeitig be- reitete man die neue Rentenordnung vor, die am 30. Mai 1674 in Kraft trat²). Die erste Maßnahme in der letzt- genannten Richtung ist vom 22. Juni 1673. Damals befahl nämlich Kurfürst Lothar Friedrich der Rente, alle Mängel, Mißstände und Unregelmäßigkeiten ihrer Ordnung in einem schriftlichen Berichte kundzutun. Vor dem 13. Juli 1673 kam die Rente dieser Aufforderung nach und legte in einem umfänglichen Aktenstücke ihre Ansichten über die seitherige Rentenordnung dar; es wird im folgenden stets als Renten-— bericht angeführt. Am 19., 26. und 27. Juli 1673 prüfte der Hofrat das Gutachten der Rente nach³). Wenn also in der weiteren Darstellung von der ersten Sitzung des Hof- rates die Rede ist, so sind damit die Entschließungen und Ergänzungsfragen gemeint, die seitens dieses Kontrollorgans auf Grund des Rentenberichtes am 19., 26. und 27. Juli 1673 erfolgten. Die eingezogenen Erkundigungen beschäftigten am 5. Oktober 1673 abermals den Hofrat. Wird fernerhin von der zweiten Tagung des Hofrates gesprochen, so handelt es sich um die Aufzeichnungen, welche er am 5. Oktober 1673 machen ließ.
Die Frage, welchen Anteil Rokoch an der neuen Renten- ordnung hatte, ist von höchster Wichtigkeit für seine Beur- teilung. Er war bereits 25 Jahre Rentmeister, als die Vor- bereitungen für die neue Rentenordnung begannen. Man zog ihn sicher nicht bei dieser Gelegenheit heran, wenn seine seitherige Amtsführung infolge Unfähigkeit, Gewissen- losigkeit oder Alters mangelhaft erschien; man folgte anderer- seits seinen Ratschlägen nur dann, wenn er sich bis dahin
1) Rockoch Il 145— 160.
2) Für die Zeitangaben vergl. den unmittelbar folgenden Ab- schnitt:»Die in Betracht kommenden Aktenstücke«.
3) Die Artikel 7—23 warden am 109., die Artikel 24— 39 am 256., die Artikel 40— 73 am 27. Juli zum erstenmal vom Hofrat besprochen.
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