Aufsatz 
Emund Rokoch. Ein Mainzer Kaufmann und Beamter des XVII. Jahrhunderts : 2. Teil
Entstehung
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wie diese Unterstützung durch Vicedominus und Stadtrat zu erfolgen habe, solle so meint ¹) Rokoch am Schlusse dieses Punktes in der Kaufhaus- oder Rentenordnung festgelegt werden. Man sieht, es kam Rokoch darauf an, unter Ausschluß aller Willkür gesetzliche Verhältnisse her- beizuführen. Das gleiche Bestreben beherrscht seine Aus- führungen über das Salzmaß, bei denen er ebenfalls auf den früheren Zustand zurückgreift. Darum betont er²), daß der Kämmerer das Salzmaß ebenso wie das Fruchtmaß zu über wachen und richtig zu stellen habe. Das jetzige Eichmaß ist, wie Rokoch weiter bemerkt, zwar von Metall, aber er heblich kleiner als das Fruchtmatß. Und nun tritt wieder Rokochs persönlicher Standpunkt hervor, den er so gern auf die geschichtliche Entwicklung der Verhältnisse gründet. Er sagt), es könne mit den Dokumenten der Salzmütter er- wiesen und dargetan werden, daß vor mehr als 200 Jahren das Salz mit dem Achtelmaß gemessen wurde, welches 17 Kumpf oder Speichermaß betrug. Es sei nach seiner(Rokochs) Auffassung der Stadt viel zuträglicher, wenn dieses Maßs wieder eingerichtet und wie das der Frucht visitiert und in eine bestimmte Ordnung gebracht werde; letztere sei den Satzungen des Kaufhauses oder der Rente einzuverleiben, die Salzmütter aber sollten wie andere gewöhnliche Bedienstete von der Rente angenommen und bestellt werden. Auch seine Erörterung über das Maß für nasse Früchte¹) beginnt Rokoch mit einem flinweis auf die Vergangenheit. Die Maßze für nasse Früchte hatte früher, so legt er dar, der Stadtbaumeister) zu überwachen; zu dessen Pflichten gehörte es ferner, die verwirkten Strafen einzuziehen, alle Jahre den Wirten und anderen, die dessen bedurften, den Wirten freilich zuweilen auch unvermutet, die Maße zu prüfen und die Besitzer ungerechter Maße mit Strafen zu belegen. Da es bisher aber keinen Stadtbaumeister mehr gabé), so hat der verstorbene Vicedominus Brömser von Rüdesheim neben dem Rentmeister den Kannengießer David Weitzel dazu verordnet, der dieses Amt noch bekleidet. Mit diesem tatsächlichen Zustand gibt sich aber Rokoch noch nicht zufrieden; er will eine Beaufsichtigung und Visitation des Kannengießers und eine klare Vorschrift darüber, wie und durch wen diese Nachprüfung vorzunehmen sei. Mit dieser Forderung kam

1) Ebenda. 2) Siehe S. 148. 3) Ebenda. 4) Ebenda. 5) Ebenda. 6) Siehe S. 149.