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sich dan derselbe thunlich erachtet und nunmehr alein ahn Emi befehlender verordnung hafftet. Die Gewichtstein sollen in der Kauffhaußordnung eingerückt werden. Schiefferstein Maas in der Renthenordnung zu gedenckhen.«
Zu der tatsächlichen Richtigstellung der Gewichte be- durfte es also der Zustimmung des Kurfürsten. Diese suchte die Regierung noch am 6. Dezember 1673 nach; denn be— reits am folgenden Tage erließ der Kurfürst an den Vice-— dominus einen Befehl folgenden Inhaltes: ¹) Die Notdurft er- fordere, daß die Gewichte in dem Kaufhaus rektifiziert würden; dieser Aufgabe solle sich der Vicedominus zu— sammen mit dem Rentmeister und einigen Ratsmitgliedern unterziehnen. Dabei sei der Zentner Schmiergewicht auf 108 nebst einem Ausschlag von 6 l, also im ganzen auf 114, und der, ½¼ und ¼ Zentner im Verhältnis zu dem ganzen Zentner einzurichten; bei einem Gewicht unter Zentner sei das zu 34 Lot zu rechnen. Der Zentner Silbergewicht sei auf 100 Π mit einem Zusatz von 6 und der ¾, ½ und*¼ Zentner entsprechend einzurichten; bei einem Gewicht unter ¼ Zentner sei das auf 32 Lot zu rekti- fizieren. Weil es billig sei, daß das Gewicht bei den Krämern den genannten gleich und die Waren, je nachdem es die Kaufhausordnung vorschreibe, entweder nach dem Schmier-— oder Silbergewicht bei Kkauf und Verkauf ausgewogen würden, so habe der Vicedominus zur Rektificierung des Krämergewichtes Anstalten zu treffen und die Benutzung anderer Gewichte als der genannten mit Strafen zu bedrohen.
Soweit das Aktenmaterial vorliegt, schließen mit diesem Erlaßs die Vorbereitungen für die neue Kaufhausordnung, an denen Rokoch so großen Anteil hatte. Diese selbst wurde, wohl infolge der redaktionellen Schwierigkeiten, erst am 10. März 1674 veröffentlicht.
Auch die Berichte, welche Rokoch anläßlich der neuen Kaufhausordnung erstattete, geben einigen Aufschluß über seine Eigenart. Zunächst erscheint es bemerkenswert, daß Rokoch bei dieser Gelegenheit noch in voller Tätigkeit ist. 1633 hatte er sich verheiratet, und 1649 das Amt eines Rent- meisters übernommen; er zählte also 1673 mehr als 60 Lebens- jahre. Aber von beginnendem Alter und langsamerem Arbeiten treten hier keine Spuren hervor. Die Schriftzüge in den Gutachten sind noch ebenso bestimmt wie in den Briefen, die er 1647— 1650 an den Grafen von Nassau richtete;²)
1) No. 190 Aktenstück No. 76. 2) E. Rokoch IJ. Teil S. 13—17.


