Aufsatz 
Emund Rokoch. Ein Mainzer Kaufmann und Beamter des XVII. Jahrhunderts : 2. Teil
Entstehung
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Auf Grund eines Befehles, der nicht mehr vorliegt, ließs Rokoch am 5. Dezember 1673 durch den Wardein die Ge wichtsteine im Kaufhause nachprüfen.)) An demselben Tage*) unterzog Rokoch das Schiefersteinmaß einer Revision. Er verfaßte über letzteres folgenden Bericht:

Schiefferstein Maas. ³)

Die Richte oder daß Maß, wo man die scheifferstein bei heisiger Statt mit mist, hatt hebevor der statt baw Meister in verwahr gehabt, noch gehens als solcher deinst gantz- lichen auffgehebt, ist solches Maß von lhre Churfürst. Gnaden zue Renthen loneck verweißen, alwo die steinsetzer inge- nohmen und mit geträuliche pflicht belegt.

solche Richt oder daß Maß helt acht werckschulang und solches wird ein Reiß stein genandt und, waßz nicht Kauff- mansgut und vor untüchtig geacht, soll nicht gemesßen, sonder underlegt und darauff fort gesetzt werden.

und wehre der eidt auch eine gewiesßser ordnung inzu verliben.

alle Jahr wird ein leydecker zum steinsetzer angenohmen, der dan auch muß beeidigt werden.

E. Rokoch.

Am 6. Dezember 1673 erstattete) Rokoch über die Revision der Kaufhausgewichte bei der kurfürstlichen Re- gierung mündlichen Bericht. Diese setzte hierüber sowie über das Schiefersteinmaß folgendes Protokoll auf:

»6. December 1673 Rentmeister?) Rokoch hat mit dem Rhotgießer geredet, ob sich die rectificirung des gewichts im Kauffhaußs ohne umbgießung der stein thun laßse, welches

1) No. 190 Aktenstück No. 58 berichtet folgendes: Auf Befehl des kurf Rentmeisters H. Emundt Rokoch sind heute am 5. Dezember 1673 die Gewichtsteine des Kaufhauses durch den hiesigen Wardein be nebens den Kaufhausbedienten besehen worden, ob sie an deren In- halt zu- oder abzunehmen hätten; sie befanden sich in solchem Zu- stand, daß sie ohne Vergießung oder Verletzung irgend eines Steines zur Perfektion gebracht und verfertigt werden können. Tomas Huysar Wardein, Joh. Kasp. Diellmann, Haußmeister.

2) Am 6. Dez. 1673 nämlich beschließt die Regierung ebenso wie die Feststellungen über die Gewichte in die Kaufhausordnung, jene über das Schiefersteinmaß in die Rentenordnung aufzunehmen. (No. 190 Aktenstück No. 51 am Schluß. Siehe auch das zum 6. XII. 1673 abgedruckte Protokoll S. 154 Z. 3.)

3) No. 190 Aktenstück No. 57, vollständig von Rokoch geschrieben. Randbemerkung links oben: Renthordnung.

4) Siehe das unmittelbar Folgende.

5) No. 190 Aktenstück No. 51.