Aufsatz 
Emund Rokoch. Ein Mainzer Kaufmann und Beamter des XVII. Jahrhunderts : 2. Teil
Entstehung
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zu der Zeit hero keine bawmeister gewesßen, hatt der Vicetum Brömser sehligen neben dem Renthen Meister David Weitzel kandengeißeer dahrzu verordnet und solche Eichmaß von Spitz und alter Maß zu gestelen, welcher solches noch versehet, und hatt auch eine Visitation und auffsicht von Nötten, auch daß solche verrüchtung in eine ordnung ge rücht, und wie und durch wen solches verrücht werden soll, klar beschriben wurden.

Dießer Kandengeißeer hatt auch die ohl und feuschtran Maß zu rechtferdigen, darbey findet sich auch, wie zu ver mütten, ihrthun, dan der tran schwerer als öhl und doch mit ein Maß vermuttlichen gemesßen würdt, gehört billig auch der ordnung inzuverleiben und den Eicher mit pflichten zu beladen und die Visitation offt vorgenohmen, daß gar underlaßen wurde.

10. Die stainkohlen Maß befeindet sich auch von langen Jahren auff Renthen loneck, aber es ist kein Nohrücht vorhanden, waß und wie solche Maß beschütt und geEicht werden soll.

11. gelicher gestalt datß Castanien Maß, welches un- gefehr 2 Malter Korn helt, dar von ist auch kein Nochrücht noch zur zeit nicht zu finden, sondern wirdt iedeß mahl dem abgehenden maß noch gemacht. Dieße beyte Maß sollen billig auch gerechtferdiget und in der Ordnung in geführt werden, waß zu könfftig dahrin zu thun und zu laßen; solche wahr würden wie die heirschen auff der Renthen verkaufft und daß ungelt darvon erhoben.«

Verlangt hatte die Regierung, es solle das Schmier- und Silbergewicht, desgleichen das Wollen- und Eisengewicht sowie das Maß für Holzkohlen einer Prüfung unterworfen werden. Aber Rokoch beschränkte sich nicht darauf, nur diesem Auftrage zu genügen. Er ließ auch über die Art des Kreideverkaufes Erhebungen anstellen, das Maß für Kalk, trockene und nasse Früchte, Salz, Steinkohlen und Kastanien in seinem Beisein revidieren und feststellen. Seine Wahr- nehmungen hierüber nahm er ebenfalls, obwohl er dazu nicht gezwungen war, in den vorstehenden Bericht auf.

Nachdem Rokoch auf diese Weise die Revision der Maßze für Kalk, trockene und nasse Früchte, Salz, Stein kohlen und Kastanien angeregt und vorbereitet hatte, stellte die kurfürstliche Regierung zwischen dem 9. und 13. November ¹) die Grundsätze fest, nach denen im Beisein Rokochs durch

1) Vergl. den Anfang von Aktenstück No. 53, abgedruckt unten S. 151. Z. 12.