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sie dazu die Klagen, die aus Holland einliefen, dem Mehl- wieger in die Schuhe zu schieben? Kannten sie denn wirk- lich nicht die Fährnisse, denen die Waren auf dem weiten Wege bis Holland ausgesetzt waren? Die Erkenntnis, daßs die Faktoren gegen Verhältnisse ankämpften, die nicht leicht zu ändern waren, die Tatsache, daß die gerügten Zustände noch keine Benachteiligung herbeigeführt hatten, und die Urteilslosigkeit oder Böswilligkeit, die sich in dem Versuche kundgab, den Mehlwieger für die holländischen Reklamationen verantwortlich zu machen, diese zwingen dem Rentmeister die Worte ab, nichts anders als Haß und Mißgunst spräche aus den Beschwerden der Faktoren. Rokoch führt damit dieselbe scharfe Sprache wie in dem Krahnengutachten; denn dort sagt er auch, die Faktoren reden von den Krahnen-— schuppen nur zum Scheine, in Wahrheit handelt es sich für sie um Umgehung von Abgaben. Es ist hier wie dort eine gewisse Verbitterung Rokochs nicht zu verkennen. Ist es übrigens zu verwundern, daß er zu dieser hinneigte, wenn er seit 38 Jahren mit solchen Berufsärgernissen zu tun hatte? Und doch ist die Verbitterung nicht so groß, daß sie seine ganzen Anschauungen beeinflußst. Wohl offenbart sich hier wie in dem Krahnenbericht bitterer und schneidender Hohn; denn in letzterem sagt er, wenn den Anforderungen der Faktoren Genüge geschehen sollte, so reichten bei guten Zeiten 6 Krahnenschuppen nicht hin; in dem Rentengutachten bemerkt er, es sei wohl zu vermuten, daß die Waren auf dem weiten Wege nach Holland mehr ab- als zunähmen. Aber trotz dieser herben Worte fehlt auch in diesem Berichte das Versöhnliche nicht. Die Art, wie Rokoch die Person, das Einkommen und die Handelsrechte des Mehlwiegers verteidigt, bekundet unerschrockenes Eintreten für seinen Bediensteten und kraftvolle Wahrung von Interessen, die ihm berechtigt erscheinen.
Das Krahnen- und ebenso das Rentengutachten läßst keinen Zweifel darüber, daß Rokoch mit Schärfe gegen un- gebührliche, unwahre und in sich unbegründete Beschuldi- gungen vorgeht. Aber der Bericht über den Mehlwieger bietet in anderer Richtung mehr als der über die Krahnen- verhältnisse. Er zeigt uns, in welch hohem Maße Rokoch sachlich zu urteilen verstand. Große Fachkenntnisse auf dem Handelsgebiet und strenge Folgerichtigkeit verleihen seinem Urteil zwingende Beweiskraft. Dennoch geht neben dem Sachlichen das Persönliche nicht verloren. Wohl spricht sich dieses in der erregten Schlußbemerkung aus;¹) aber
1) Seite 115 die ersten Zeilen.


