Aufsatz 
Emund Rokoch. Ein Mainzer Kaufmann und Beamter des XVII. Jahrhunderts : 2. Teil
Entstehung
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diesen Punkt zu erörtern. Er findet derartige Beschwerden der Holländer sehr natürlich; denn solche schwere Waren sind auf dem weiten Wege von Mainz bis dorthin mancherlei Anfechtungen und auch Betrügereien ausgesetzt; so können die Säcke auf dem Wege von der Rente zu den Schiffen und in diesen zerreißen und auslaufen; in Köln werden die Säcke ausgeleert und wiedergefüllt; es»ist also leichtlich zu vermuthen so sagt Rokoch mit schneidendem Hohne am Abschluß dieses Punktes¹) das solches gut mehr ab- alß zunehmen thut.« Er betont aber noch- mals, daß der Mehlwieger auf das richtige Maß gewissenhaft achten und für solches, so lange die Waren in Mainz seien, stehen müsse; in Holland freilich würden die Waren nicht nachgemessen, sondern nach dem Zentner verkauft. Und nun kommt Rokochs merkwürdige Schlußbemerkung, daß alle Klagen, welche die Faktoren über die Rente vorgebracht hätten, mehr aus Haß und Mißgunst als aus anderen Ur sachen herrührten. Sieht man von diesem Satze ab, so ist Rokochs Gutachten streng sachlich. Es ist geradezu ein Vergnügen, ihm zu folgen. Eine Behauptung der Faktoren nach der anderen nimmt er vor, um sie zu entkräften. Und wir haben zum Schlusse das Empfinden, daßs alle diese An- klagen nicht mehr als einen Schein des Rechtes hatten. Ge- wißs mußzte es auf den ersten Blick befremden, wenn der Mehlwieger Lohn erhielt für Dienste, die er nicht geleistet hatte. Ebenso durfte man es von vornherein für ungerecht halten, daßs er doppelt soviel Meßgeld erhielt wie die übrigen Fruchtmütter. Als ein Zeichen mangelhafter Ordnung konnte man es auch betrachten, wenn die Verkäufer selbst ihre Früchte ausmaßen. Aber der Eingeweihte wußtte, daß an diesen Verhältnissen aus den Gründen, die Rokoch anführte, nichts zu ändern war. Sicherlich bedurfte Rokoch in dieser Beziehung nicht einer nochmaligen Information, und doch vernahm er in dieser Angelegenheit den Mehlwieger. Es ist dies Verfahren ein Beweis von Gewissenhaftigkeit. Rokoch Wollte sich nicht lediglich auf sein Urteil verlassen und etwas be- haupten, das vielleicht in irgend einer Beziehung nicht völlig richtig war. Die Vernehmung des Mehlwiegers bestätigte nur seine seitherige Auffassung. Schon deshalb mußte Rokoch die Beschwerde der Faktoren für nichtig halten. Nun war aber doch auch, wie er selbst betont, niemals aus den bestehenden Zuständen ein Anlaß zur Klage geworden. Was wollten also diese Kaufleute mit ihren Beschuldigungen? Und wie kamen

1) Siene S. 114 Z. 12 v. u.