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kundgibt. Allerdings offenbart dieses auch zwei andere Eigenschaften des mehr als sechzigjährigen Rentmeisters; es war ihm die Energie der Jugend und der erfahrene Blick des Mannes geblieben; auch die gesteigerten Anforderungen, welche der Regierungswechsel des Jahres 1673 in Mainz zur Folge hatte, hatten seinen starken Willen und seine nie versagende Arbeitskraft in keiner Beziehung gebeugt.
Die Klagen über die Krahnenverhältnisse veranlaßten Rokoch zu kraftvoller Widerrede. Und doch rührten sie zunächst nicht ihn, sondern den Krahnenmeister. Wie viel mehr mußzte er auf eine Beschwerde eingehen, die unmittel- bar gegen ihn gerichtet war. Dieses traf aber bei den Aus- stellungen zu, welche die Faktoren an der Rente zu machen hatten. Diese tadelten!¹) nämlich, es kämen so haufig ge— schälte Hirsen und Gerste auf der Rente zum Verkauf, daßs diese Früchte der Mehlwieger, der auch die Mehlwage zu besorgen habe, nicht messen könne; in diesem Falle müsse dann der Verkäufer seine Früchte selbst messen, aber trotz-— dem dem Mehlwieger für das Malter 2 Kreuzer Meßlohn zahlen. Der letztere sei auch deshalb zu hoch, weil die anderen geschworenen Fruchtmütter von dem Malter nur 1 Kreuzer erhielten. Außeerdem führe dieser Mißstand dazu, daß die Verkäufer beim Messen des eignen Gutes die Käufer über- vorteilten. Diesen Verhältnissen schreiben die Faktoren auch die Kklagen zu, die aus Hlolland kämen und dahin lauteten, daß einzelne von Mainz nicht das gebührende Maß an Frucht empfingen; es glauben die Faktoren, durch geschworene Mütter könne diesem UÜbel abgeholfen werden. Als solches bezeichnen sie es auch, daß der Mehlwieger Handel treibt und dadurch anderen Handelsleuten Schaden verursacht; sie sind darum der Ansicht, es solle keinem Beamten er-— laubt sein, selbst Handelsgeschäfte abzuschlieten. Unter dem 24. Dezember 1673 antwortet²) Rokoch auf diese An- klagen. Er gibt unumwunden zu, daß der Mehlwieger an großen Markttagen die Mehlwage und das Fruchtmessen nicht allein besorgen kann. Darum habe aber derselbe Be- fehl, sich unter solchen Verhältnissen einen Fruchtmütter zur Aushülfe zu bestellen und sich mit diesem auf einen billigen Lohn zu einigen. Der Mehlwieger erkläre aber— er wurde also in dieser Sache vernommen— er könne bei solchen Gelegenheiten keinen Fruchtmütter haben, da zu derselben Zeit auf dem Kornmarkt, in den Brau- und Backhaàusern sowie bei Hof und vielen geistlichen Stiften oft Früchte aus-
1) Siehe S. 108. 2) Siehe S. 113.


