Aufsatz 
Emund Rokoch. Ein Mainzer Kaufmann und Beamter des XVII. Jahrhunderts : 2. Teil
Entstehung
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Reihe Zusàâtze und Anderungen erhielt, einer zweiten ¹) Prüfung. Indes das Bewußtsein, die Revision mit Ehren bestanden zu haben, war es nicht allein, das Mensheng jene Ruhe in der Antwort verlieh, welche fast noch die Gelassenheit des Post- meisters Gedult übertrifft. Zu dem bezeichneten Gefühle kam noch, daß Mensheng, unabhängig von den Faktoren, auf die von diesen gerügten Mißstände hingewiesen hatte, freilich in ganz anderem Sinne. Der dritte Artikel seines Krahnenberichtes besagte²) nämlich folgendes: Seit einigen Jahren lagerten und überschlügen sämtliche Faktoren sowie die Straßburger Kaufleute und Schiffer alle ihre Güter gegen das Herkommen in den Krahnenschuppen; oft ließen sie dieselben lange daselbst unter dem Vorwande liegen, sie sollten baldigst wieder abgeholt werden; vielmals geschehe dieses jedoch nicht. Auf diese Weise werde der Kurfürst in den Kaufhausgebühren denn dorthin gehörten alle diese Waren leicht gefährdet. Es war deshalb der unmaß- gebliche Vorschlag Menshengs, der Kurfürst solle durch besonderen Befehl die fremden Kaufleute und Schiffer sowie die Mainzer Faktoren anweisen, die Güter in das Kaufhaus zu schaffen. Die Ansicht Menshengs ging also dahin, daß die Mainzer Faktoren sowie die fremden Kaufleute und Schiffer um die Kaufhausgebühren und die Ein- und Ausfuhr kosten zu sparen, in mißbräuchlicher Weise, die Güter über die erlaubte Zeit an den Krahnen lagerten. Der milden Ge- sinnung Menshengs, die sich namentlich in seiner Fürsorge für die Krahnenknechte bekundet,³) entspricht der Ton, in dem er diesen Gedanken vorbringt. Yorsichtig sagt er,4) daß »Churf. Gnaden umb das hausegelt im Kauffhause allhier ebener gestallt(d. h. bei dem Verfahren der Faktoren sowie der Kaufleute und Schiffer) gefehert werden.« Grundver- schieden ist hiervon die Art, wie Emund Rokoch denselben Gedanken ausspricht; denn auch er aàußert sich über den punkt, in dem sich die Faktoren über die Krahnenverhältnisse be schweren.

Daß Rokoch in dieser Angelegenheit das Wort ergreift, darf nicht Verwunderung erregen. Denn Krahnen, Kaufhaus und Rente standen in nahen Beziehungen zu einander und in mancher insicht bildete der Rentmeister den obersten Beamten der drei Institute. So hatte er die Rechtsprechung

1) Siehe S. 117. Anm. 2. 2) Siehe S. 118. 3) Vergl. Artikel 10. S. 120. 4) Siehe S. 118 Z. 17.