Aufsatz 
Emund Rokoch. Ein Mainzer Kaufmann und Beamter des XVII. Jahrhunderts : 2. Teil
Entstehung
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diese ebenfalls. In dem 10. Artikel seiner Eingabe wies er auf die geringe Sicherheit und die Enge der Krahnenschuppen hin und im 11. sagte er über die Lagerhölzer dasselbe, was die Faktoren vorgebracht hatten. Dieselben Schäden wie Heckh nahm von Elsen an den Krahnen wahr.¹) Und schließlich hob auch der konziliante Johann Edmund Rokoch in seinem Schreiben hervor²),»das die güter alhier sehr ubel conditionird versendet worden, inn dehme am Chranen im Regen liegen und von den wetter nicht bedeckt sindt.« Es werden also die Zustände an den Krahnen von vier verschiedenen Seiten abfällig beurteilt. Mit Recht wird man darum fragen: Was wußzte der Krahnenmeister Georg Mensheng zu seiner Ent- schuldigung vorzubringen, als ihm diese Klagen zur Gegen- außerung vorgelegt wurden? Der Gegenbericht, den er auf Befehl des Kurfürsten einreichte*), enthält lediglich einen Vorschlag, wie die Kaufmannsgüter an den Mainzer Krahnen gelagert werden sollten. Er schlägt vor, die schwere Waren als Victriol-, Alaun-, Erz-, Tran-, Bleitonnen und Bleiklumpen außerhalb der Krahnenschuppen auf»Lägner«(Lagerhölzer) zu legen, dagegen allerlei Trockengüter wie Seiden-, Wollen-, Leinen-, Tuch-, Pfeffer- und Ingwerballen bis zur Wieder- einladung in den Krahnenschuppen zu lagern. Zucker- und Spezereifässer sowie alle anderen Trockengüter würden dem Herkommen gemäß viel nützlicher und sicherer in den hohen diebessicheren Gewölben des Kaufhauses gelagert, wo selbst auch alle Stückgüter bei der Ein- und Ausfuhr aufgeschrieben und mit der herrschaftlichen Gebühr belegt würden.

Mehr hatte Mensheng auf die Anklagen nicht zu ant- worten? Beschränkte sich seine Erwiderung in Wirklichkeit auf das mitgeteilte Schriftstück, so müßsten wir die unnach- ahmliche Gemessenheit und Sachlichkeit bewundern, die Mensheng gegenüber all den versteckten Vorwürfen der Faktoren und all den offenen Beschuldigungen Heckhs be- tätigte. In der Tat hat aber der kühle Ton, mit dem der Krahnenmeister Ende Dezember 1673 seinen Gegenbericht abfaßte, einen anderen Grund. Er hatte um diese Zeit bereits die gesamte Visitation der Krahnen hinter sich. Am 28. Juli dieses Jahres war zur schriftlichen Außerung über die Kranen- verhältnisse aufgefordert worden.¹) Vor dem 16. August 1673 reichte?) er sein Gutachten ein. An letztgenanntem Tage unterzog es die kurfürstliche Regierung einer ersten?) und am 18. November 1673, an dem die Krahnenordnung eine

9 Siene S. 125. 2) Siehe S. 126 Z. 13 v. u. 3) Siene S. 120. 4) Siehe S. 117 Z. 6. 5) Siehe S. 117. Anm. 2. 6) Ebenda.