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kölnischen und oberländischen Kaufleuten, die zur oder von der Frankfurter Messe zögen, sei es durch die kurfürstliche Ordnung erlaubt, selbst ihre Güter überzuschlagen. Das wußten doch wohl auch die Faktoren; denn sie bestehen, wenn ihre Interessen es erheischen, stets auf Beobachtung der Ordnung. Diellman wollte wohl mit dem Hinweis auf Erlaubtes eine Eigenmächtigkeit verdecken. UÜberhaupt scheint es nach Bericht und Gegenbericht, als habe Diellman nicht sowohl nach den Vorschriften als vielmehr nach Gutdünken gehandelt. So zieht er die neue Kaufhausordnung heran, ¹) um sein Verfahren gegen die fremden Kaufleute zu recht- fertigen; und doch muß er zugeben, daß sie noch keine Rechtskraft besaß. Oder konnte das Verfahren, das die Nürnberger und Bamberger in Frankfurt beobachteten, ²) für die Mainzer Verhältnisse das Geringste beweisen? Solches Handeln nach eignem Ermessen bereitete Diellman Schwierig- keiten, als er sich gegen die Beschwerden der Faktoren verteidigen sollte. Indem er dies erkannte, suchte er durch den Hinweis auf auswärtige Zustände seine Maßregeln zu erklären. Das Gefühl der Unsicherheit veranlaßstte ihn auch zu betonen,³) wie sehr er die Interessen des Kurfürsten und der Bürgerschaft im Auge habe. Wenn dem Hausmeister des Kaufhauses das Gefühl der Unabhängigkeit fehlt, das den Postmeister Gedult kennzeichnet, so ist dies begreiflich. Es mangelte ihm aber auch jene Furchtlosigkeit, die Rokoch, wie sich im folgenden zeigen wird, selbst in angrifflicher Lage zur Schau trug. Diellman besaß weder die kühle Ruhe Gedults, noch die durchgreifende Tatkraft Rokochs; er erscheint als eine schwächere Natur.
Auch über die Verhältnisse an den Mainzer Krahnen führten¹) die sämtlichen Faktoren Beschwerde. Sie erklärten, die vorhandenen Schuppen reichten nicht aus, um nament- lich zur Meßzeit die vielen Güter trocken zu lagern; dadurch erlitten zum öfteren Waren, die aus fernen Landen kämen, in Mainz Schaden. Den OÜbelständen könne mit geringen Kosten abgeholfen werden; zweifellos würden dann auch viele Güter, die jetzt den Landweg gingen, hierher gesandt werden. Als weitere Unzuträglichkeit bezeichneten es die Faktoren, daß die Lagerhölzer für Wein und schwere Waren in schlechtem Zustand seien. Diese Klage über die Krahnen- verhältnisse blieb nicht vereinzelt. Der Faktor Heckh tadelte?)
1) Siehe S. 115 Z. 25. 2) Siehe S. 115 Z. 22. 3) Siehe S. 115 2Z. 31 u. S. 116 2. 24. 4) Siehe S. 110. 5) Siehe S. 123.


