Aufsatz 
Emund Rokoch. Ein Mainzer Kaufmann und Beamter des XVII. Jahrhunderts : 2. Teil
Entstehung
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der Handlung allhier sehr nachtheilig undt beschwerlich ist, bestehet darinn, das nunmehr seithero fast einem Jahr alle frachten undt insonderheit von den früchten, beynahe auf die Helfft also ersteigert worden, daß da hiebevor von einem Cöllischen malter ein Halben Reichsthaler fracht biß Cölln bezahlt worden, annietzo die schiffleute dieselbe Biß auf einen gantzen Reichsthaler gesteigert haben undt fast darumb nicht führen wollen, weillen geklagt wirdt, das sie ann den Trierischen undt sonderlichen Cöllnischen Zöllen aufs Härteste gehalten werden, welchem hoffentlich wirdt können remedijrt werden, wann lhro Churfürst. Gnaden sich mit beeden Herrnn Churfürsten vernehmen mõchten, Worbey auch noch zue erleichterung der Comercien dienen möchte, das die Kornmitter inskünfftig von dem malter sich anstatt eines Kreutzers mit 3 pfenning begnugen ließen, bevorab wann der frucht viel ubergeschlagen undt abgemeßen wirdt. Ihro Churfürst. Gnaden seeligster Gedächtnis haben auch ein ordnung wegen der schröder und Kärcher ergehen laßen, wordurch der abnamb ubermäßigen lohns sehr wohll ge steuret undt den Kauff- undt Handelsleuten gute apparenz gemacht worden, das ihren so viele Jahre hero geührten Klagen möchte abgeholffen werden. Es ist aber solche ordnung biß Dato, vornehmlich die schröder betreffent, nit gehalten worden und würdt dem gemeinen weßen undt Handel nit wenig vorträglich seyn, wenn solche ordnung noch zu halten ernstlich verordnet würde.

Der wege halber inn undt umb die Statt hab ich offt undt noch täglich viel klagens gehört, und wirdt gnädigster Herrschaft darüber ohne zweifel auch schon klag vorkommen seyn, die dann alschon den werck wirdt zu helfen wüßen; meines wenigsten orths hette ich allein dabey zu errinnern, damit zum wenigsten die wege ann dem Reihn inn so weit möchten gebeßert werden, das inheimbische sowohll als frembde Handelsleute und factorn zu den güttern nur den zugang haben undt selbige beobachten, die Gütter selbsten aber mit genugsamen obtach versorgt werden möchten, weill schon viel klagens von den frembden geweßen, das die güter alhier sehr ubel conditionird versendet worden, inn dehme am Chranen im Regen liegen undt von den wetter nicht bedeckt sindt; deßen dann lhro Churfürst. Gnaden die Handelsleute oftermahl vertrösten laßen. Ewer Gnaden G. undt Excellenz mich damit zu gnaden undt gunsten gehorsamblich Empfehle Mainz den 14. Novemb. 1673.

Ewer Hochwürdige Gnaden, Gnaden, auch Excellent⸗

Underthäniger auch gehorsamb williger Diener Johan Emundt Rokoch. ¹)

1) Die Unterschrift rührt von Joh. Edmund Rokoch selbst her.