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IV. Die Beschwerdeschriften und die Erwiderungen in ihrem gegenseitigen Verhältnis.
Mit der Regierung Lothar Friedrichs kam in verschiedene Zweige der kurfürstlichen Verwaltung ein frischer Zug. So wurden einzelne Maßnahmen getroffen, welche eine zeitge- mäße Umgestaltung der Krahnen-, Kaufhaus- und Renten- ordnung herbeiführen sollten. Zu diesem Zwecke wurden Besichtigungen angeordnet und von den Yorstehern der genannten Anstalten Berichte eingefordert. Aber auch die- jenigen, welche in erster Linie mit Krahnen, Kaufhaus und Rente zu tun hatten, d. h. die Kaufleute und Faktoren sollten bei allenfallsigen Neuerungen nicht ungehört bleiben. Darum findet sich unter den Vermerken über Schreiben, welche die kurfürstliche Kanzlei ausfertigen soll, zum 5. August 1673 folgende Aufzeichnung ¹):»ltem die factorn durch ein Dekret anzuweißen, die bey dem Kauffhandel befindliche mängel und wie denselben zu remedijren, auch was sie sonsten zur be— fürderung der comercien zu erinnern haben, anzuzeigen.« In der Tat erging denn auch am 16. August 1673 ²) an sämtliche Faktoren der Stadt Mainz ein kurfürstliches Dekret; in diesem wurden sie aufgefordert, ihre Beschwerden über Krahnen, Kkaufnaus und Rente einzureichen und etwaige Verbesserungsvorschläge inbetreff des Handels vorzubringen. Dementsprechend lief vor dem 18. September 1673³) bei dem kurfürstlichen Geheimen Rat ein Schriftstück ein, das die Uberschrift trug:»Beschwerlichkeiten deren alhiesigen Samtlichen Factoren.«⁴) Diese bezogen sich auf: 1. Die An- kunft der kölnischen und das Porto der oberländischen Briefe.“) 2. Den Mehlwieger auf der Rente.⁰) Dieser erhält im Verhältnis zu den Fruchtmittern einen zu hohen Lohn, häufig sogar, ohne daß er die entsprechenden Dienste ge- leistet hat. Außerdem erregt es Anstoß, daß er allerlei Hlandel treibt. 3a) Den Warenverkauf durch fremde Kauf- leute. Diese sollen auf ein dreitägiges Marktrecht beschränkt bleiben; insonderheit sollen die Kölner in Mainz so gehalten werden wie die Mainzer in Köln d. h. sie sollen nichts selb- ständig kaufen oder verkaufen dürfen.?) b) Den Uberschlag
1) No. 1990. Aktenstück 52.
2) Siehe den Anfang von Aktenstück 70 S. 124 Mitte.
3) Siehe den Registraturvermerk des Aktenstückes 70 S. 124 Anm. 2. In seinem Schreiben entschuldigt sich nämlich der Faktor Gottfried von Elsen, daß er nicht schon früher d h. vor dem 18. Sept. 1673 wie die übrigen Faktoren seine Beschwerden eingereicht habe.
4) Siehe S. 107— 111. 5) Siehe S. 107.
6) Siehe S. 108. 7) Siehe S. 100.


