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der ertzstiefft dienen und von der Commertzij zu hoffen und zu genißen haben; wane daß gescheiht, sein überfluß an Läger hültzer an dem ohrt nicht von nöten; ohne dem weil bey heisiger Statt kein Schutz, so werden solche höltzer ohne schutz fast alle Jahr auß purlauder verachtung der oberkeit geraub und genohmen; die grobe wahr als Ertz Calmay Victrol bley wein und ander dergleichen gutt kan wohl, wan die scheiff nicht bey handen, etwaßs daß Wetter leiden und aldahr zu ligen; gestatt ihm uberigen mich auff daß be— zeihen, waß der Cranschopffen halben bey der Visiturung mündlichen angezeicht habe. Maintz, den 24. Dezember 73. Emundt Rokoch.
Zu(5) Das Verfahren gegen den Faktor Johann Witt
darf hier unberücksichtigt bleiben; denn es gab nicht wie die 4 vorhergehenden Punkte zu Gutachten Anlaß, mit denen Rokochs Berichte verglichen werden könnten. Doch soll diese interessante Klage an anderer Stelle ihre Besprechung finden.
III. Beschwerden einzelner Mainzer Faktoren.
1. Die Klagen des Faktors Michael Heckh(ohne Datum).
Beschwernusse!¹) betreffent die Churfürstlige Renthe Loneck ihn Mayntz wie ihmgleigen ihm Kauffhaus, Cranen und Zoll zu Filtzbach.
1. Das die alte Rolle und Ordnung von lhro Churf. Genade See. Hochandenckens Cardinalis Alberti mögte gehalten werden und nit so offtemahls wie vor diessem geschehen von H. Renthschreiber und andern Ministris nach der obelieben ge- steigert werden, wodurch die auslendische Committen ver-— ursachet werden, ihre wahren andern weggehen zu lassen.
2. Dofern man auff der Renthen zu klagen, rechtmessige beforderungen mögte geschehen und nit anderwerts uberwiesen.
3. Das Gewigt so wol auff der Renthe als ihm Kauffhaus besser mögte observiert werden, es sey die Renthenwag, Silber- wag oder die Frachtwag und dergleigen.
4. lIhro Churfürstlige Genaden keineswegs solte gestatten, das H. Renthenschreiber oder andere Ministri propter haec et alia zulassen, ledige nachhen, schiff von den Cölschen Schiffer nach Franckfuhrt zu führen oder wol auch alda einige Nachhen kauffen, die kauffmannswahren insonderheit die seidenwahren
1) No. 199. Aktenstück No. 69. Randbemerkung: Faktoren betreffend, Heckh; Vermerk auf der Rückseite des Aktenbogens von Heckhs Hand: Beschwernusse, die die Renth, Kauffhaus und Cranen betreffent. Heckhs Petschaftsiegel bestent aus einem griechischen Kreuz, dessen unterer Balken den zweiten Strich des M. und den ersten des HI. bildet.


